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Sonntag, 24. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „konkrete Benennung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.06.2024
- 16 U 195/22 -

Haftung eines Hostproviders (hier: X) für rechtsverletzende Inhalte setzt konkrete Verdachtsmeldung voraus

Hostprovider haftet für beleidigende Posts nur nach konkretem Hinweis

Ein Plattformbetreiber haftet für rechtsverletzende Inhalte von Nutzern der Plattform nur, wenn die Beanstandungen eines Betroffenen - die richtig oder falsch sein können - so konkret gefasst sind, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Unter­lassungs­ansprüche mangels hinreichend konkret erhobener Beanstandungen zurückgewiesen.

Der Kläger ist Antisemitismusbeauftragter in Baden-Württemberg. Die Beklagte betreibt die Plattform „X“ (vormals Twitter). Der Kläger meldete der Beklagten mit Anwaltsschreiben eine Vielzahl von Tweets mit aus seiner Sicht rechtsverletzenden Inhalten und forderte zur Entfernung und Unterlassung auf. Die Beklagte löschte im Ergebnis den Account eines Nutzers, der sechs der beanstandeten Tweets veröffentlicht hatte. Das Landgericht hatte die Beklagte auf den Eilantrag des Klägers hin verpflichtet, es zu unterlassen, fünf näher benannte Äußerungen des Nutzers über den Kläger zu verbreiten.Auf die Berufung der Beklagten wies das OLG... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Essen, Urteil vom 02.02.2022
- 196 C 97/21 -

Abmahnung vor Entzug des Wohneigentums muss beanstandetes Verhalten konkret bezeichnen

Bezeichnung der Verstöße als "Missachtung des Hausfriedens" und "Verletzung der Pflicht nach § 14 Abs. 1 WEG" unzureichend

Die vor dem Entzug von Wohneigentum auszusprechende Abmahnung muss das beanstandete Verhalten konkret bezeichnen. Es genügt nicht, lediglich die Verstöße als "Missachtung des Hausfriedens" und "Verletzung der Pflicht nach § 14 Abs. 1 WEG" zu bezeichnen. Dies hat das Amtsgericht Essen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im Juli 2021 wurde unter anderem ein Beschluss gefasst, wonach einer der Miteigentümerinnen wegen "Missachtung des Hausfriedens" und "Verletzung ihrer Pflichten nach § 14 Abs. 1 WEG" abgemahnt wurde. Hintergrund der Abmahnung war der Vorwurf, dass der Mieter der betreffenden Wohnung mehrfach ein störendes und... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 17.10.2014
- 63 S 166/14 -

Fristlose Kündigung eines Mieters wegen Lärmstörung setzt vorherige Abmahnung voraus

Abmahnung muss Angaben zur Art, zum Ort und zur Zeit der Lärmstörungen enthalten

Geht von dem Mieter einer Wohnung eine Lärmstörung aus, so rechtfertigt dies nur dann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter zuvor abgemahnt wurde und dennoch sein Verhalten nicht ändert. Die Abmahnung darf jedoch keinen pauschalen Hinweis auf Lärmstörungen enthalten. Vielmehr müssen die Störungen nach Art, Ort und Zeit benannt werden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung erhielt im April 2013 von seiner Vermieterin eine Abmahnung, weil er mehrmals die Nachtruhe störte. Da der Mieter nachfolgend die Lärmstörungen nicht unterließ, kündigte die Vermieterin im Juli 2013 das Mietverhältnis fristlos. Da der Mieter die Kündigung nicht akzeptierte, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 09.07.2014
- 2 Wx 188/14 -

Formulierung "Wer mir in den letzten Stunden beisteht, übergebe ich Alles" stellt keine wirksame Erbeinsetzung dar

Verstoß gegen Dritt­bestimmungs­verbot gemäß § 2065 Abs. 2 BGB

Die Formulierung "Wer mir in den letzten Stunden beisteht, übergebe ich Alles" stellt keine wirksame Erbeinsetzung dar. Denn die Person des Bedachten kann ohne Klärung der Frage nach dem "Beistehen" und den "letzten Stunden" durch einen Dritten, wie etwa durch ein Gericht, nicht beantwortet werden. Es würde daher ein Verstoß gegen das Dritt­bestimmungs­verbot aus § 2065 Abs. 2 BGB vorliegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem im Februar 2013 die Erblasserin verstarb, machte ihr Nachbar die Alleinerbschaft geltend und beantragte die Erteilung eines entsprechenden Erbscheins. Er verwies zur Begründung auf ein von der Erblasserin im September 2009 handgeschriebenes und unterschriebenes Schreiben, in welchem stand: "Wer mir in den letzten Stunden beisteht,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 22.05.2013
- 31 Wx 55/13 -

Wer "sich bis zu meinem Tod um mich kümmert", erbt: Fehlende Benennung einer konkreten Person macht eine Erbeinsetzung unwirksam

Erblasser verband Erbeinsetzung mit dem Begriff des "Kümmern"

Setzt ein Erblasser denjenigen als Erbe ein, der "sich bis zu [seinem] Tode um [ihn] kümmert", so ist dies unwirksam. Denn der Begriff des "Kümmern" ist so vage, dass sich aus dem Testament nicht ergibt, wer konkret die Zuwendung erhalten soll. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein 79-jähriger Mann verstorben war, brannte ein Streit zwischen den Hinterbliebenen auf, wer das Wohnhaus erhält. Hintergrund dessen war, dass im Testament des Erblassers folgende Bestimmung enthalten war: "Das Haus und meine Sachen soll bekommen, wer sich bis zu meinem Tode um mich kümert". Es war nun streitig, wer in welchem Umfang... Lesen Sie mehr



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