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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.01.2018
- L 4 KR 147/14 -
Krankenkasse muss keine Dolmetscherkosten bei fremdsprachigen Patienten tragen
Kein Anspruch auf Kostenübernahme trotz ärztlicher Anordnung und Befürwortung
Muss ein Patient Dolmetscherleistungen bei Arztbesuchen und Therapien in Anspruch nehmen, so sind die Kosten für den Dolmetscher keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
Zugrunde lag der Fall eines Blutkrebspatienten (geb. 1941 gest. 2011), der aus dem heutigen Serbien stammte und in Hannover wohnhaft war. Dieser hatte in den Jahren 2010 und 2011 Leistungen eines vereidigten Dolmetschers bei Arztbesuchen, Strahlentherapien und Behördengängen in Anspruch genommen.Die entstandenen Kosten von ca. 4.900,- Euro rechnete der Dolmetscher gegenüber der Krankenkasse ab. Er verwies darauf, dass die medizinische Versorgung ohne die Übersetzung gefährdet gewesen wäre und daher auch vom behandelnden Arzt als notwendig befürwortet worden sei. Demgegenüber führte die Krankenkasse in ihrem Ablehnungsbescheid aus, dass die Tätigkeit eines Dolmetschers... Lesen Sie mehr
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