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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Landwohnung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Rendsburg, Urteil vom 17.02.1988
- 3 C 551/87 -
Mäuseplage und Ausfall der Warmwasserversorgung rechtfertigen eine Mietminderung in Höhe von 10 und 15 Prozent
Mäusedreck, angeknabberte Vorratstüten und fehlendes Warmwasser über mehrere Monate stellen einen Mangel der Mietsache dar
Eine Mäuseplage gilt als Mangel der Mietsache und begründet einen Mietminderungsanspruch. Befindet sich das Mietobjekt jedoch auf dem Land in der Nachbarschaft einer Schweinezucht, so hat der Mieter nicht den gleichen Minderungsanspruch wie der Mieter einer Stadtwohnung. Das Vorkommen von Mäusen auf dem Lande ist anders als in einer Stadtwohnung nicht vermeidbar. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rendsburg hervor.
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage der Mietkostenminderung, die die Mieter einer Wohnung aufgrund einer Mäuseplage und des Ausfalls der Warmwasserversorgung geltend machten.Die Mieter hatten eine monatliche Miete in Höhe von 550 DM zuzüglich Heiz- und Betriebskosten in Höhe von 116 DM zu zahlen, wovon sie schließlich einen Teil aufgrund der von ihnen angeführten Mängel einbehielten. Die Mieter hielten eine Minderung der Miete um 15 Prozent für angemessen, da sie an einer erheblichen Mäuseplage gelitten hätten. Die Tiere seien in der Küche, im Wohnzimmer, Schlafzimmer und im Vorratsraum gefangen worden, insgesamt schließlich... Lesen Sie mehr
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