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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.10.2012
- L 1 KR 443/11 -
Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Laserbehandlung bei übermäßigem Haarwuchs
Nadelepilation wirksamere Behandlungsmethode
Eine Frau, die auch im Gesicht unter übermäßigem Haarwuchs leidet, hat keinen Anspruch auf eine Laserepilationsbehandlung. Die Erkrankung kann ebenso gut mit einer Nadelepilation behandelt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall leidet die Klägerin an einem übermäßigen Haarwuchs (Hirsutismus) insbesondere im Gesicht. Sie begehrte von Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine dauerhafte Haarentfernung durch eine Laserbehandlung. Die Klägerin trug vor, dass die bisher durchgeführten Krankenbehandlungen nicht zu einer dauerhaften Reduzierung des Haarwuchses geführt hätten. Lediglich die Laserbehandlung wirke dauerhaft. Die Nadelepilation sei wegen der Schmerzhaftigkeit der Behandlung nicht zumutbar. Die Laserbehandlung sei die einzig sinnvolle Behandlungsmethode. Die beklage Krankenkasse war der Auffassung, dass die Überlegenheit der Laserbehandlung bislang nicht belegt sei. Die... Lesen Sie mehr