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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.03.2021
- L 4 KR 68/21 B ER -
Kein Anspruch auf regelmäßige MRT-Untersuchungen zur Brustkrebsnachsorge ohne ärztliche Indikation
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen lehnt Eilantrag ab
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ohne ärztliche Indikation nicht für regelmäßige MRT-Untersuchungen zur Brustkrebsnachsorge aufkommen muss.
Antragstellerin ist einer 63-jährigen Frau aus Hannover, bei der im Jahre 2019 eine Brustkrebsoperation durchgeführt wurde. Nach der OP war eine konsequente Nachsorge erforderlich, um die Gefahr einer erneuten Krebserkrankung auszuschließen. Bei ihrer Krankenkasse beantragte die Frau die Kostenübernahme für eine jährliche MRT-Untersuchung. Sie teilte hierzu mit, dass andere Methoden für sie nicht in Betracht kämen. Ultraschall allein sei ihr nicht sicher genug und eine Mammographie sei ihr nicht zumutbar, denn durch die Kompression der Brust erleide sie unerträgliche Schmerzen bis hin zur Ohnmacht. Bei verschiedenen Ärzten habe sie erfolglos um... Lesen Sie mehr
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