wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 28.01.2016
S 7 SB 972/12 -

Gefährdung eines geistig erkrankten Kindes aufgrund unkontrollierten Weglaufens rechtfertigt nicht Vergabe des Merkzeichens "aG"

Wunsch nach kurzen Wegen aus Sicherheitsgründen stellt keine Einschränkung der Fort­bewegungs­fähigkeit im Sinne der maßgeblichen Norm dar

Leidet ein Kind wegen einer schweren geistigen Erkrankung zwar an Gangstörungen, neigt aber zugleich zum unkontrollierten Weglaufen und gefährdet sich somit regelmäßig selbst, so rechtfertigt dies nicht die Vergabe des Merkzeichens "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung). Denn der Wunsch der Erziehungs­berechtigten nach möglichst kurzen Wegen - vom Behinderten-Parkplatz etwa zum Arzt - vor allem aus Sicherheitsgründen stellt keine Einschränkung der Fort­bewegungs­fähigkeit im Sinne der maßgeblichen Norm dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.

Bei der 2004 geborenen Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens waren zunächst wegen "hirnorganischer Anfallsleiden, Entwicklungsverzögerung" sowie später wegen "frühkindlichem Autismus" ein Grad der Behinderung von 100 sowie zeitweise alle Merkzeichen/Nachteilsausgleiche festgestellt. Im Jahr 2011 wurde von der Behörde im Hinblick auf eine dokumentierte Verbesserung der Fortbewegungsmöglichkeit das Merkzeichen "aG" entzogen. Hiergegen wandten sich die erziehungsberechtigten Eltern. Das unkontrollierte, von einem Bewegungsdrang gekennzeichnete Fortbewegen sei kein echtes Gehen. Je länger eine zurückzulegende Strecke sei, desto größer sei die Gefahr eines unkontrollierten Weglaufens und die damit verbundene Selbstgefährdung. Die Klägerin müsse daher auch an ihrem Rollgefährt (Buggy) festgebunden werden. Dieser Buggy sei Stütze wegen der Gangstörungen und Hindernis wegen des unkontrollierten Fortbewegungsdrangs zugleich.

Kind kann trotz Defiziten nicht mehr privilegiertem Personenkreis mit Merkzeichen "aG" zugeordnet werden

Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab, da die Bescheide, die das Merkzeichen entzogen haben, nicht zu beanstanden seien. Der Normzweck und die Voraussetzungen seien andere. Die schwierige Situation der Eltern könne nichts daran ändern, dass die Klägerin nicht (mehr) dem privilegierten Personenkreis zuzuordnen sei. Die Tatsache, dass sich die Klägerin beim Gehen mit einer Begleitperson sowie beim Führen an der Hand jederzeit losreißen und damit in Gefahr bringen könne, sei zwar ein potenzielles Risiko, nicht aber gleichzusetzen mit einer dauernden Einschränkung der Gehfähigkeit auf das Schwerste im geforderten Sinne wie bei Beinamputierten. Nach dem Normtext und der hierzu ergangenen aktuellen Rechtsprechung seien Einschränkungen der körperlichen Fortbewegung außerhalb eines Fahrzeugs praktisch von den ersten Schritten an maßgebend, nicht hingegen die zurückgelegte Wegstrecke. Die körperliche Fortbewegung müsse quasi vom ersten Schritt an nur mit fremder Hilfe möglich sein. Vorliegend sei hingegen der unkontrollierte Fortbewegungsdrang das eigentliche Problem. Anders als beim Merkzeichen "G" seien jedoch geistige Einschränkungen etwa zur Orientierung oder eine Selbstgefährdung im Normtext nicht genannt und damit auch nicht erfasst.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2016
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23019 Dokument-Nr. 23019

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23019

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?