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Bundessozialgericht, Urteil vom 09.03.2023
- B 9 SB 1/22 R und B 9 SB 8/21 R -
BSG erleichtert Gehbehinderten Zugang zu Behindertenparkplätzen
Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich
Dass Bundessozialgericht hat entschieden, dass für die Zuerkennung des Merkzeichens aG und damit die Nutzung von Behindertenparkplätzen die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich ist. Kann der schwerbehinderte Mensch sich dort dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen, steht ihm das Merkzeichen aG zu (wenn auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind).
Im zuerst verhandelten Fall leidet der Kläger unter anderem an einer fortschreitenden Muskelschwunderkrankung mit Verlust von Gang- und Standstabilität. Zwar ist ihm das Gehen auf einem Krankenhausflur möglich. Eine freie
Bessere Gehfähigkeit in anderen Lebenslagen irrelevant
Eine bessere
Gehfähigkeit in vertrauten Umgebung steht Zuerkennung des Merkzeichens aG nicht entgegen
Der Kläger des zweiten Verfahrens kann infolge einer globalen Entwicklungsstörung nur in vertrauten Situationen im schulischen oder häuslichen Bereich frei gehen, nicht jedoch in unbekannter Umgebung. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass dem Kläger das Merkzeichen aG zusteht. Der auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in die Gesellschaft gerichtete Sinn und Zweck des Schwerbehindertenrechts umfasst gerade auch das Aufsuchen veränderlicher und vollkommen unbekannter Einrichtungen des sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2023
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32725
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