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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.09.2012
- 10 S 731/12 -
Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Obrigheim können fortgesetzt werden
Erhebliches öffentliches Interesse an zügigem Rückbau des KKW Obrigheim hat überwiegendes Gewicht
Die vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg mit der zweiten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung vom 24. Oktober 2011 sofort vollziehbar gestatteten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks (KKW) Obrigheim können fortgesetzt werden. Die Genehmigung verletzt voraussichtlich keine Rechte der zwei Kläger, die die Genehmigung anfechten. Unabhängig davon überwiegen das öffentliche Interesse und das Interesse des Kernkraftwerksbetreibers, die Stilllegungs- und Abbaumaßnahmen trotz anhängiger Klagen zügig fortzuführen, die Interessen der Kläger an einem vorläufigen Stopp dieser Maßnahmen bis zur Entscheidung über ihre Klagen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschieden.
Die beiden Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wohnen in einem Umkreis von 3 km um das KKW Obrigheim. Sie haben gegen die zweite Stilllegungs- und Abbaugenehmigung vom 24. Oktober 2011 im Dezember 2011 Klagen erhoben, über die noch nicht entschieden ist. Die Kläger machen Verfahrensfehler, insbesondere die Unterlassung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und einer Beteiligung der Öffentlichkeit, geltend, und rügen, das Ministerium habe nicht ausreichend Vorsorge gegen Störfälle bei der Durchführung der genehmigten Abbau- und Stilllegungsmaßnahmen getroffen. Im April 2012 haben sie beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer Anfechtungsklagen wiederherzustellen.... Lesen Sie mehr