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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.02.2019
- 2-24 S 32/18 -
Unterkunft auf Insel gebucht und Hotelzimmer auf dem Festland erhalten: Reisepreisminderung gerechtfertigt
Abweichendes Angebot muss klar und unzweideutig zum Ausdruck gebracht werden
Ein Reisender, der eine Unterkunft auf Sylt bucht und stattdessen ein Hotelzimmer in Norddeich auf dem Festland erhält, hat Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main und verwies darauf, dass ein durchschnittlicher Reisender ohne Wohnsitz in Ostfriesland nicht zwingend wissen müsse, dass "Norddeich" ein Stadtteil der Stadt Norden in Ostfriesland ist.
Im zugrunde liegenden fall buchte der Kläger über ein Onlineportal eine Unterkunft in einem "Fährhaus" auf Sylt. Die Reisebestätigung des beklagten Reiseveranstalters enthielt die Angabe "Fährhaus" und den Zusatz "Norddeich".Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass der Kläger aufgrund der als Reisebestätigung erhaltenen Antwort der Beklagten habe davon ausgehen müssen, dass seinem Buchungswunsch entsprochen worden sei und er ein Hotelzimmer auf Sylt erhalten habe. Die Reisebestätigung könne nicht als abänderndes Angebot des Reiseveranstalters angesehen werden. Der Grundsatz von Treu und Glauben erfordere, dass ein abweichendes... Lesen Sie mehr
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