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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.04.1998
- 22 U 161/97 -
Von Mietern eingepflanzte Sträucher oder Bäume im Mietergarten können in das Eigentum des Grundstücksbesitzers übergehen
Mieter haben daher keinen Anspruch auf Schadenersatz bei Beschädigung der Pflanzen
Pflanzen Mieter in den Mietergärten Bäume oder Sträucher ein, so erlangt der Grundstücksbesitzer Eigentum an den Pflanzen. Werden die Pflanzen beschädigt, so haben die Mieter daher keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Eigentumsbeeinträchtigung. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieter einer Parterrewohnung pflanzten im Jahr 1964 im Mietergarten zwei Rhododendronsträucher ein. Der Eigentümer einer Souterrainwohnung im selben Haus, beschnitt diese Sträucher im Jahr 1996. Er behauptete, die Sträucher haben seiner Wohnung das Licht genommen. Die Mieter verlangten aufgrund der Beschädigung der 30 Jahre alten Rhododenronsträucher Schadenersatz in Höhe von 25.500 DM. Das Landgericht wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieter.Das Oberlandesgericht stellte fest, dass den Mietern kein Schadenersatzanspruch wegen der Beschädigung der Sträucher zugestanden habe.... Lesen Sie mehr
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