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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rundfunkempfangsgeräte“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.09.2017
- BVerwG 6 C 32.16 -

Rundfunk­beitrags­pflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie für Ferienwohnungen nur bei bereitgestellter Empfangsmöglichkeit verfassungsgemäß

Nahezu lückenlose Ausstattung von Hotelzimmern mit Empfangsgeräten und Internetzugang nicht nachweisbar

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass die Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen (Beherbergungs­beitrag) nur in denjenigen Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, in denen der Betriebs­stätten­inhaber durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten oder eines Internetzugangs die Möglichkeit eröffnet, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot in den genannten Räumlichkeiten zu nutzen.

Nach dem seit dem 1. Januar 2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder sind Inhaber von Betriebsstätten für die darin vorhandenen Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen zur Zahlung eines zusätzlichen Rundfunkbeitrags verpflichtet, der neben ihre allgemeine Beitragspflicht für die Betriebsstätte tritt. Für jedes Zimmer bzw. jede Ferienwohnung muss der Inhaber ein Drittel des Rundfunkbeitrags entrichten, wobei die erste Raumeinheit beitragsfrei ist.Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist Inhaberin eines Hostels in Neu-Ulm. Sie zahlt den allgemeinen Betriebsstättenbeitrag, wendet sich aber gegen die Heranziehung... Lesen Sie mehr

Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.08.2013
- 1 VB 65/13 -

Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunk­beitrags­staats­vertrag derzeit unzulässig

Mögliche Verfassungs­widrigkeit des Staatsvertrags wegen des Fehlens einer speziellen Ausnahmeregelung ist zunächst von den Verwaltungs­gerichten zu klären

Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Verfassungs­beschwerde einer privaten Beschwerdeführerin gegen den neuen geräteunabhängigen einheitlichen Rundfunkbeitrag als unzulässig zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin muss zunächst den Rechtsweg vor den Verwaltungs­gerichten beschreiten. Dort ist zu prüfen, ob die von der Beschwerdeführerin aufgeworfenen verfassungs­rechtlichen Zweifel am einheitlichen Rundfunkbeitrag für Radio und Fernsehen zu einer teilweisen Befreiung von den Beiträgen führen können.

Die Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Streitfalls wendet sich dagegen, dass sie – obwohl sie seit Jahrzehnten grundsätzlich nur das Hörfunk-, und nicht auch das Fernsehangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nimmt – seit dem 1. Januar 2013 auf der Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zu einem einheitlichen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat herangezogen wird.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.10.2011
- 3 L 236/11 -

Keine Rundfunkgebühren für die Nutzung eines Autoradios als Zweitgerät in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Autoradio unterliegt bei gemeinsamer Nutzung auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaft Zweitgerätefreiheit

Mitglieder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben für Autoradios keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu zahlen, sofern dieses als Zweitgerät genutzt wird. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wurde vom Mitteldeutschen Rundfunk zur Zahlung von Rundfunkgebühren herangezogen, weil in dem auf sie zugelassenen Personenkraftwagen ein Autoradio eingebaut war. Die Klägerin hat geltend gemacht, sie halte mit ihrem nichtehelichen Lebenspartner in der gemeinsamen Wohnung Rundfunkgeräte vor, für die ihr Lebenspartner bereits Rundfunkgebühren... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.08.2011
- BVerwG 6 C 15.10, BVerwG 6 C 45.10 und BVerwG 6 C 20.11 -

BVerwG: Keine Rundfunkgebühr für Internet-PC als Zweitgerät

Für nicht ausschließlich im privaten Bereich genutzte Zweitgeräte gilt Rundfunk­gebührenfreiheit

Für neuartige Rundfunk­empfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) ist im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten. Da neuartige Rundfunkgeräte häufig tragbar sind (Laptops, internetfähige Mobiltelefone), entziehen sich somit einer festen Zuordnung zu bestimmten Räumlichkeiten. Zudem dienen die Geräte häufig als Arbeitsmittel und nicht (primär) dem Rundfunkempfang. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verwaltungs­gerichts hervor.

Die Kläger der zugrunde liegenden Verhandlung nutzen jeweils einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung einer selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit. In den dafür genutzten Räumen verfügen sie über einen internetfähigen PC. In den anderen ausschließlich privat genutzten Räumen sind herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die Rundfunkgebühren entrichtet werden.... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.10.2010
- BVerwG 6 C 12.09, BVerwG 6 C 17.09 und BVerwG 6 C 21.09 -

BVerwG: Für internetfähige PCs besteht Rundfunk­gebührenpflicht

Entscheidend für Gebührenpflichtigkeit ist Möglichkeit zum Empfang von Radio- bzw. Fernsehsendungen eines Gerätes

Internetfähige PCs sind Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags für die Rundfunkgebühren zu zahlen sind. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Im zugrunde liegenden Fall hielten die Rundfunkanstalten die Besitzer von internetfähigen PCs für gebührenpflichtig, weil sich mit diesen Geräten Sendungen empfangen lassen, die mit so genannten Livestream in das Internet eingespeist werden. Im Rahmen der Zweitgeräte-Befreiung wird die Rundfunkgebühr allerdings nicht verlangt, wenn der Besitzer bereits über ein angemeldetes herkömmliches... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.04.2010
- BVerwG 6 C 6.09 und BVerwG 6 C 7.09 -

BVerwG: Keine GEZ-Gebühren für Autoradios von Behinderteneinrichtungen

Fahrzeuge müssen ausschließlich zum Transport für Behinderte bestimmt sein

Träger von Behinderteneinrichtungen sind nicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren für Autoradios verpflichtet. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Im zugrunde liegenden Fall beantragten die Träger von Behinderteneinrichtungen beim beklagten Westdeutschen Rundfunk die Befreiung von Rundfunkgebühren für Autoradios in solchen Fahrzeugen, die ausschließlich zur Beförderung behinderter Menschen dienten.Die Klägerinnen blieben in der Vorinstanz beim Oberverwaltungsgericht Münster ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2010
- 10 A 2910/09 -

Hessischer VGH: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen Zweit-PC

Bereits angemeldetes Rundfunkgerät auf ein und demselben Grundstück erfüllt Voraussetzung für Gebührenfreiheit für internetfähigen PC

Betreibt ein Rundfunkteilnehmer in den ausschließlich privat genutzten Räumen seines Einfamilienhauses angemeldete Rundfunkempfangsgeräte und zusätzlich in seinem beruflich genutzten häuslichen Arbeitszimmer einen internetfähigen Rechner (Personalcomputer), so ist dieser Rechner von Rundfunkgebühren befreit. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Bewohner eines Einfamilienhauses geklagt, der für die privat genutzten Empfangsgeräte, die sich in den oberen beiden Etagen des Hauses befinden, Rundfunk- und Fernsehgebühren bezahlt. Im Keller des Hauses ist ein Arbeitszimmer eingerichtet, das der Kläger für seine Arbeit als selbständiger Informatiker nutzt. Im Arbeitszimmer befindet sich kein „klassisches“... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19.01.2010
- VG 27 K 200.09 -

VG Berlin: Rundfunkgebühr besteht auch nach Diebstahl des DVB-T-Empfängers

Maßgebend für Gebührenpflicht ist allein das Vorhandensein eines zum Empfang von Fernsehsendungen tauglichen Geräts

Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt auch dann nicht, wenn der DVB-T-Empfänger (so genannte Set-Top-Box) für den digitalen Fernsehempfang (DVB-T) gestohlen wurde, der Bestohlene aber weiterhin ein Fernsehgerät besitzt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Der seit 1976 als Hörfunk- und Fernsehteilnehmer angemeldete Kläger hatte im Juli 2005 nach einem Diebstahl seines für den digitalen Fernsehempfang benötigten DVB-T-Empfängers gegenüber der beklagten Rundfundanstalt erklärt, er wolle zukünftig nur noch die Grundgebühr für den Radioempfang entrichten. Den Fernseher wolle er lediglich in Reserve halten, um ihn ggf. im Alter wieder zu... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 18.01.2010
- 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI -

VG Gießen: Rundfunkgebührenpflicht für PCs nur bei nachgewiesenem Bereithalten zum Empfang von Rundfunk

Bloßer Besitz eines PCs mit der Möglichkeit zum Radioempfang rechtfertigt keine Gebührenpflicht

Eine Gebührenpflicht für internetfähige PCs besteht nur dann, wenn der PC nachgewiesener Maßen für den Rundfunkempfang bereitgehalten wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden und zwei Gebührenbescheide des Hessischen Rundfunks aufgehoben, mit denen dieser die Kläger zu Gebühren für die Bereithaltung eines „neuartigen Rundfunkgerätes“, nämlich eines internetfähigen PCs, herangezogen hatte.

Im zugrunde liegenden Fall hatten die Kläger dem Gebührenbescheide des Hessischen Rundfunks unter anderem entgegen gehalten, dass die Geräte nur für die Mitgliederverwaltung, zur Gestaltung der Internetpräsenz und für den Mailverkehr genutzt würden, bzw. ein Zugriff technisch nur auf ausgewählte, geschäftsbezogene Internetseiten möglich sei.Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 20.11.2009
- 4 A 188/09 -

VG Braunschweig: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC

Gebührenfreiheit für Zweitgeräte gilt auch für gewerblich genutzte Computer mit Internetanschluss

Für Computer mit Internet-Anschluss sind keine Rundfunkgebühren zu zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden.

Die Klägerin besitzt einen PC mit Internetzugang, den sie zu Hause für ihre Tätigkeit als Diplomübersetzerin und damit gewerblich nutzt. Für ihren Privathaushalt zahlt sie seit 1991 Rundfunkgebühren. Nachdem sie den NDR von dem PC unterrichtet hatte, forderte dieser sie zur Zahlung von Rundfunkgebühren auf. Er machte geltend, gewerblich genutzte PCs mit Internetzugang seien gesondert... Lesen Sie mehr



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