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Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 20.11.2009
- 4 A 188/09 -
VG Braunschweig: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC
Gebührenfreiheit für Zweitgeräte gilt auch für gewerblich genutzte Computer mit Internetanschluss
Für Computer mit Internet-Anschluss sind keine Rundfunkgebühren zu zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden.
Die Klägerin besitzt einen
NDR bietet keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk im Internet
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Gebühren seien nur für Geräte zu zahlen, die zum Rundfunkempfang bereitgehalten werden. Dies treffe für den
VG Braunschweig: PC nicht gebührenpflichtig
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2009
Quelle: ra-online, VG Braunschweig
- VG Frankfurt am Main: Internetfähige PCs sind nicht rundfunkgebührenpflichtig
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.09.2009
[Aktenzeichen: 11 K 1310/08.F(V)]) - Keine generelle Rundfunkgebührenpflicht für gewerblich genutzte PCs
(Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 02.07.2009
[Aktenzeichen: 14 A 243/08]) - Keine Rundfunkgebühr für beruflich genutzten PC
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 06.05.2009
[Aktenzeichen: 3 K 4387/08])
- OVG Nordrhein-Westfalen trifft Grundsatzurteil: PC mit Internetzugang ist rundfunkgebührenpflichtig
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.05.2009
[Aktenzeichen: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09]) - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19.05.2009
[Aktenzeichen: 7 B 08.2922]) - Auch ein zu Arbeitszwecken genutzter Internet-PC ist rundfunkgebührenpflichtig
(Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 24.03.2009
[Aktenzeichen: RO 3 K 08.1829]) - Rechtsanwalt muss Rundfunkgebühr für Internet-PC zahlen
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2009
[Aktenzeichen: 7 A 10959/08.OVG])
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Dokument-Nr. 8960
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