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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schlusserbin“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.02.2022
- 21 W 182/21 -

Verlangen der Korrektur eines Nachlass­verzeichnisses nicht zugleich Forderung des Pflichtteils

Pflichtteils­straf­klausel nicht bereits durch Wunsch nach Korrektur erfüllt

Setzen sich Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben des Längstlebenden ein, wird häufig eine sog. Pflichtteils­straf­klausel vereinbart. Danach verliert ein Schlusserbe seinen Erbanspruch nach dem Längstlebenden, wenn er schon nach dem Tod des Erstverstobenen seinen Pflichtteil fordert. Er erhält dann auch nach dem Tod des Längstlebenden nur seinen Pflichtteil. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine solche Pflichtteils­straf­klausel nicht bereits dann erfüllt ist, wenn der Schlusserbe nach dem Tod des Erstversterbenden eine Korrektur des ihm vorgelegten Nachlass­verzeichnisses fordert.

Die Erblasserin war Witwe. Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor, von denen eines vorverstorben war und seinerseits zwei Kinder hinterließ. Einige Jahre vor dem Tod des erstverstorbenen Ehemannes errichteten die Eheleute ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten und ihre Kinder, ersatzweise deren Abkömmlinge zu Schlusserben des Längstlebenden beriefen. Für den Fall, dass einer der Schlusserben nach dem Tod des Erstverstorbenen seinen Pflichtteil fordere, bestimmten die Eheleute, dass er dann auch nach dem Längstlebenden nur seinen Pflichtteil erhalten solle (sog. Pflichtteilsstrafklausel). Nach dem... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 09.10.2020
- 3 W 43/20 -

Kontaktabbruch des Kindes wegen jahrelangen Ehebruchs des letztverstorbenen Ehegatten rechtfertigt keine Neutestierung wegen "familiärer Zuwiderhandlungen" des Kindes

Erbeinsetzung der Geliebten des treulosen Ehegatten scheitert

Enthält ein gemeinschaftliches Testament die Regelung, wonach das Testament durch den überlebenden Ehegatten wegen "familiärer Zuwiderhandlungen" des als Schlusserben eingesetzten Kindes geändert werden kann, so greift diese Regelung nicht, wenn das Kind wegen des jahrelangen Ehebruchs des überlebenden Ehegattens den Kontakt zu ihm abbricht. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Kind intellektuell minderbegabt ist. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1999 hatte ein Ehepaar ein gemeinschaftliches Testament errichtet, wonach sie sich selbst als Erben und ihren Sohn als Schlusserben eingesetzt haben. Zudem enthielt das Testament die Regelung, dass es bei einer "familiären Zuwiderhandlung" des Sohnes abgeändert werden kann. Die Schlusserbeneinsetzung diente der Fürsorge des intellektuell... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 08.11.2016
- 31 Wx 224/16 -

Gemeinschaftliche testamentarische Anordnung der Ehegatten zum Pflichtteils- bzw. Erbteilsverzicht der Kinder spricht für wechselbezügliche Schluss­erben­einsetzung der Kinder

Überlebender Ehegatte kann Schluss­erben­einsetzung nachträglich nicht ändern

Haben die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament einen Pflichtteils- bzw. Erbteilsverzicht der Kinder bis beide Eltern gestorben sind angeordnet, so spricht dies für eine wechselbezügliche Schluss­erben­einsetzung der Kinder. In diesem Fall ist der überlebende Ehegatte daran gehindert, die Schluss­erben­einsetzung nachträglich zu ändern. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch ein gemeinschaftliches Testament aus dem Jahr 2000 setzte sich ein Ehepaar gegenseitig als Alleinerben ein. Das Testament enthielt zwar keine ausdrückliche Erbeneinsetzung nach dem Tod des überlebenden Ehegatten, jedoch ordnete es einen Pflichtteils- bzw. Erbteilsverzicht für die beiden gemeinsamen Kinder bis zum Tode beider Eltern... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 12.09.2017
- 10 U 75/16 -

Erbeinsetzung im gemeinschaftlichen Ehegattentestament kann Schenkungen zu Lebzeiten einschränken

Erbendes Kind kann von Drittem nach dem Tode des überlebenden Elternteils Geschenke herausverlangen

Bestimmen Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestamt ihr gemeinsames Kind zum Schlusserben des Längstlebenden und verschenkt der Überlebende nach dem Tode eines Ehegatten einen Großteil des Vermögens an einen Dritten, wodurch das Erbe vermindert wird, kann das erbende Kind von dem Dritten die Geschenke nach dem Tode des überlebenden Elternteils herausverlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Beeinträchtigt der überlebende Ehegatte die Erberwartung eines in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament verbindlich eingesetzten Schlusserben durch Schenkungen an einen Dritten, kann der Dritte nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehegatten zumindest dann zur Herausgabe an den Schlusserben verpflichtet sein, wenn der Erblasser kein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse an der Zuwendung hatte.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der heute 71 Jahre alte Kläger aus Gevelsberg ist Erbe seines im Jahre 2014 im Alter von 97 Jahren verstorbenen Vaters und Erblassers. Dieser und die im Jahre 2005 im Alter von 84 Jahren verstorbene Mutter des Klägers hatten diesen in einem im Jahre 1961 errichteten und im Jahre 2000 geänderten gemeinschaftlichen Testament zum Schlusserben... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 11.09.2015
- 15 W 142/15 -

Keine Erbeinsetzung bei unklarer Testaments­bestimmung

Formulierung "Nach dem Tod des Letztversterbenden soll die gesetzliche Erbfolge eintreten" enthält keine eindeutige Schluss­erben­ein­setzung

Enthält ein gemeinschaftliches Ehegattentestament die Formulierung "Nach dem Tod des Letztversterbenden soll die gesetzliche Erbfolge eintreten." kann unklar bleiben, ob hiermit die gesetzlichen Erben verbindlich als Schlusserben eingesetzt werden sollen, sodass der überlebende Ehegatte eine abweichende testamentarische Bestimmung treffen darf. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die im August 2014 im Alter von 93 Jahren verstorbene Erblasserin aus Essen hatte 1987 mit ihrem vorverstorbenen Ehemann ein gemeinschaftliches Ehegattentestament errichtet. In diesem hatten sich die Ehegatten wechselseitig zu Erben des Erstversterbenden eingesetzt und in Bezug auf den Tod des Letztversterbenden die Formulierung "Nach dem... Lesen Sie mehr

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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 02.07.1985
- 1 Z 42/85 -

Zulässiger Widerruf der durch ein Berliner Testament eingesetzten Verwandten der Ehefrau als Schlusserbin nach Tod des Ehemanns

Erbeinsetzung der Verwandten der Ehefrau nicht als wechselbezüglich im Sinne des § 2270 Abs. 1 BGB anzusehen

Hat sich ein Ehepaar gegenseitig als Erben eingesetzt und eine Verwandte der Ehefrau als Schlusserbin, so ist darin keine wechselbezügliche Verfügung im Sinne des § 2270 Abs. 1 BGB zusehen. Nach dem Tod des Ehemanns kann die Ehefrau somit die Erbeinsetzung ihrer Verwandten frei widerrufen. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall setzte sich ein Ehepaar im Jahr 1971 durch ein gemeinschaftliches eigenhändiges Testament gegenseitig als Erben und eine Verwandte der Ehefrau als Schlusserbin ein. Nach dem Tod des Ehemanns widerrief die Ehefrau die Erbeinsetzung ihrer Verwandten. Über die Wirksamkeit dieses Widerrufs bestand nach dem Tod der Ehefrau Streit.... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 19.12.2014
- 6 W 155/14 -

Gemeinschaftliches Testament eines Ehepaars mit gegenseitiger Einsetzung als Alleinerben und der Kinder als Schlusserben erlangt mit Tod des Erstversterbenden Bindungswirkung für Überlebenden

Überlebender kann im gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen nicht ändern

Setzt sich ein Ehepaar in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Alleinerben ein und ihre Kinder als Schlusserben, liegen darin regelmäßig wechselbezügliche Verfügungen im Sinne des § 2270 BGB. Mit dem Tod eines Ehegatten tritt daher eine Bindungswirkung für den Überlebenden ein. Dieser ist nunmehr daran gehindert von den getroffenen Verfügungen abzuweichen (§ 2271 Abs. 2 BGB). Dies hat das Kammergericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall errichtete ein Ehepaar im Dezember 2002 ein gemeinschaftliches Testament. In diesem setzten sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben und ihre gemeinsame Tochter als Schlusserbin ein. Nach dem Tod seiner Ehefrau, errichtete der Ehemann im April 2013 ein eigenhändiges Testament, wodurch seine Tochter enterbt wurde. Nach dessen Tod beantragte die Tochter... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 14.03.2014
- 15 W 136/13 -

Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Schlusserbe wird kein Ersatzerbe

Tochter des Verstorbenen hat Anspruch auf Erbschein als Alleinerbin

Schlägt der durch ein gemeinschaftliches Ehegattentestament zum Alleinerben bestimmte überlebende Ehegatte die Erbschaft aus, ist ein in dem Testament bestimmter Schlusserbe ohne ausdrückliche testamentarische Bestimmung regelmäßig nicht als Ersatzerbe für den ausschlagenden Ehegatten berufen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Im vorliegenden Fall ist die Beteiligte zu 1 ist die Tochter aus der ersten Ehe des im Jahre 2012 im Alter von 83 Jahren verstorbenen Erblassers aus Bocholt. Der Beteiligte zu 2 ist der Neffe der zweiten Ehefrau des Erblassers. Gemeinsam mit seiner zweiten Frau errichtete der Erblasser im Jahre 2005 ein Ehegattentestament, mit dem sich die Eheleute gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzten... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 27.11.2012
- I-15 W 134/12 -

OLG Hamm entscheidet über Streit um "enterbten" Schlusserben

Gemeinschaftliches Testament: Tochter des verstorbenen Ehemannes hat Recht auf einen sie als Alleinerbin ausweisenden Erbschein

Die in einem gemeinschaftlichen Testament als Schlusserbin eingesetzte Tochter erhält den hälftigen Erbteil ihrer als Schlusserbin ausgeschiedenen Schwester, wenn die testierenden Eheleute insoweit keine andere Bestimmung getroffen und die Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments nicht beschränkt haben. Mit dieser Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht Hamm die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die beteiligte Tochter und ihre Schwester sind die erstehelichen Kinder des Ehemanns, der in zweiter Ehe mit der Erblasserin verheiratet war. Im Jahre 1977 hatten sich die Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament wechselseitig zu Erben eingesetzt. Zu Schlusserben des zuletzt Versterbenden hatten sie die beiden erstehelichen Töchter... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 22.09.2011
- 10 U 410/11 -

Mehrjähriges Überleben des Ehepartners ist kein "gleichzeitiges" Ableben

"Gleichzeitiges" Ableben setzt zeitlichen Zusammenhang voraus

Haben die Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament eine Person als Erben unter der Bedingung eingesetzt, dass "der Tod meine Frau/meinen Mann und mich gleichzeitig treffen", so tritt die Erbfolge nur ein, wenn der beiderseitige Tod in einem engen zeitlichen Zusammenhang erfolgt. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall setzten die Eheleute durch gemeinschaftliches Testament die Klägerin als Erben ein, wenn beide Ehepartner gleichzeitig sterben sollten. Des Weiteren wurde vereinbart, dass im Falle des Todes der Klägerin, deren Tochter und für den Fall auch deren Todes der Ehemann der Klägerin erben sollte. Die Ehefrau überlebte jedoch ihren vorverstorbenen Ehemann um mehrere... Lesen Sie mehr



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