Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 22.09.2011
- 10 U 410/11 -
Mehrjähriges Überleben des Ehepartners ist kein "gleichzeitiges" Ableben
"Gleichzeitiges" Ableben setzt zeitlichen Zusammenhang voraus
Haben die Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament eine Person als Erben unter der Bedingung eingesetzt, dass "der Tod meine Frau/meinen Mann und mich gleichzeitig treffen", so tritt die Erbfolge nur ein, wenn der beiderseitige Tod in einem engen zeitlichen Zusammenhang erfolgt. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall setzten die Eheleute durch
Mehrjähriges Überleben erfüllt nicht Bedingung des "gleichzeitigen" Ablebens
Das Oberlandesgericht entschied, dass die im Testament niedergelegte Bedingung für einer Erbfolge der Klägerin nicht gegeben war, da die Erblasserin ihren vorverstorbenen Ehemann um viele Jahre überlebte. Ein "gleichzeitiges" Ableben setzt nach seinem Wortsinn zwar kein Versterben im gleichen Bruchteil einer Sekunde voraus. Es wird aber zumindest ein kurz nacheinander erfolgtes Ableben erforderlich sein.
Formulierung aufgrund befürchteten Schicksalsschlages für die gesamte Familie
Nach Auffassung des Gerichtes sprach die Formulierung des gesamten Testaments dafür, dass die Eheleute Vorsorge für den Fall trafen, dass ihre gesamte nähere Familie durch einen Schicksalsschlag den
Keine Einsetzung als Schlusserbin
Das Gericht führte weiter aus, dass der Umstand, dass nach dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2012
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)
- Gemeinsames Testament kann von überlebendem Ehepartner geändert werden
(Oberlandesgericht München, Beschluss vom 14.10.2010
[Aktenzeichen: 31 Wx 84/10]) - Zur Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament von Eheleuten
(Kammergericht Berlin, Beschluss vom 29.11.2005
[Aktenzeichen: 1 W 17/05])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14170
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss14170
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.