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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schuhregal“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 06.10.2017
- 4 C 143/17 -
Wohnungsmieter muss im Hausflur abgestelltes Schuhregal und abgestellte Waschmaschine entfernen
Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus nicht vom Mietvertrag umfasst und aus Brandschutzgründen unzulässig
Stellt ein Wohnungsmieter im Hausflur ein Schuhregal und eine Waschmaschine ab, so steht dem Vermieter ein Anspruch auf Entfernung zu. Denn das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus ist nicht vom Mietvertrag umfasst und aus Brandschutzgründen unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter einer Wohnung vor ihrer Wohnungstür ein Schuhregal aus Holz und eine Waschmaschine abgestellt. Die Vermieterin hielt dies für unzulässig und verlangte, dass die Gegenstände aus dem Hausflur entfernt werden. Dem verweigerten sich aber die Mieter. Sie führten unter anderem an, dass sie aus gesundheitlichen Gründen die Waschmaschine nicht entfernen können. Der Vermieterin war dies egal und erhob daher Klage.Das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf Entfernung des Schuhregals und der Waschmaschine aus dem Hausflur des Mietshauses... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 02.12.2016
- 10 S 99/16 -
Vermieter darf Mieter bei wiederholter vertragswidriger Treppenhausnutzung durch Abstellen von Gegenständen ordentlich kündigen
Angedrohte Unterlassungsklage schließt Kündigung nicht aus
Nutzt ein Wohnungsmieter wiederholt vertragswidrig das Treppenhaus indem er dort Gegenstände abstellt, so rechtfertigt dieses Verhalten eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dass der Vermieter zuvor anstatt einer Kündigung eine Unterlassungsklage angedroht hat, ist in einem solchen Fall unerheblich. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall nutzte eine Wohnungsmieterin seit dem Jahr 2008 immer wieder das Treppenhaus durch das Abstellen von Gegenständen, wie etwa ein Schuhregal, ummantelte 5-Liter-Glasgefäße und Kartons. Jedes Mal wurde sie daraufhin von der Vermieterin unter Fristsetzung zu Entfernung der Gegenstände aufgefordert. Obwohl die Mieterin der Aufforderung jedes Mal nachkam, wiederholte... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Herne, Urteil vom 11.07.2013
- 20 C 67/13 -
Aufstellen eines schmalen Schuhschranks im Treppenhaus gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch
Ausnahmen nur bei Vorliegen einer Behinderung oder Belästigung
Solange von einem Schuhschrank keine Behinderungen oder Belästigungen ausgehen, darf er im Treppenhaus aufgestellt werden. Dies ist grundsätzlich vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Herne hervor.
Im zugrunde liegenden Fall stellte der Mieter einer Wohnung einen 30 cm tiefen Schuhschrank ins Treppenhaus vor seiner Wohnungstür. Die Vermieterin hielt dies für unzulässig und klagte auf Beseitigung des Schranks.Das Amtsgericht Herne entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf Beseitigung des Schuhschranks zugestanden. Denn das Aufstellen... Lesen Sie mehr
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