die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.01.2007
- IX R 39/05 -
Aufwand für Umbau eines Großraumbüros in Einzelbüros als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand
Wer ein Großraumbüro in Einzelbüros unter Verwendung von Rigips-Ständerwerk umbaut, kann den dafür entstehenden Aufwand nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs sofort als Erhaltungsaufwendungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen.
Der Bundesfinanzhof hat sich damit nicht der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung angeschlossen, nach der ein Einbau von zusätzlichen Trennwänden als Herstellungskosten zu erfassen und nur nach Maßgabe der Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 des Einkommensteuergesetzes bei den Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen war.Denn nach der Rechtsprechung werden vermietete Räume durch eine Umgestaltung wie Verlegung und Entfernen von Zwischenwänden nicht "hergestellt". Eine Herstellung kann dabei nur angenommen werden, wenn die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude das bautechnische... Lesen Sie mehr