die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Spaßbieter-Klausel“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.05.2016
- 22 U 205/14 -
Kein Anspruch auf Vertragsstrafe aufgrund "Spaßbieter-Klausel" bei eBay-Auktion
Begriff des "Spaßbieters" ist mehrdeutig im Sinne von § 305 c Abs. 2 BGB
Eine "Spaßbieter-Klausel" bei einer eBay-Auktion ist unzulässig, da der Begriff des "Spaßbieters" mehrdeutig im Sinne von § 305 c Abs. 2 BGB ist. Ein Anspruch auf Vertragsstrafe gegen einen "Spaßbieter" besteht daher nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ersteigerte im Mai 2013 ein Käufer bei eBay einen gebrauchten Pkw zum Preis von 25.100 Euro. Nach einer TÜV-Untersuchung trat der Käufer aber vom Kaufvertrag zurück, da die Untersuchung Mängel am Fahrzeug aufgezeigt haben soll. Der Verkäufer wies diesen Vorwurf zurück. Er behauptete, das Fahrzeug sei mangelfrei. Unter Hinweis auf eine Regelung in seinem Angebot, wonach "Spaßbieter 20 % des Kaufpreises zahlen müssen, verlangte er 5.020 Euro als Vertragsstrafe. Der Verkäufer meinte, der Käufer sei ein Spaßbieter. Da sich der Käufer weigerte zu zahlen, erhob der Verkäufer Klage.Das Landgericht... Lesen Sie mehr