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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Spielwaren“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 06.02.2019
- 6 U 141/18 -

Größe eines Teddys darf als Diagonale angegeben werden

Verbraucher können Höhe und Diagonale unterscheiden

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Verbraucher auch bei nur geringer Aufmerksamkeit erkennen können, dass die Diagonale eines Plüschtieres größer ist als seine Stehhöhe. Daher darf die Größe eines Teddys bei der Beschreibung über die Diagonale angegeben werden.

In dem Rechtsstreit hatten sich zwei Importeure von Plüschtieren darüber gestritten, ob die Verbraucher durch die Werbung des beklagten Unter-nehmens in die Irre geführt werden. Dieses hatte bei den gängigen Online-Verkaufsportalen die Höhe der bis zu 160 cm großen Teddybären gemessen vom linken Ohr bis zum rechten Fuß angegeben. Diese Diagonale war auch auf den Verkaufsbildern eingezeichnet. Das klagende Unternehmen hielt dies für eine Irreführung der Verbraucher. Die tatsächliche Stehhöhe der Tiere, gemessen vom Scheitel bis zur Sohle, sei nämlich rund 15 % kleiner als die angegebenen Maße. Verbraucher würden sich keine Gedanken darüber machen,... Lesen Sie mehr

Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 25.11.2014
- T450/09 -

Zauberwürfel: Eintragung der Form des Rubik‘s Cube als Gemeinschaftsmarke ist gültig

Grafische Darstellung des Würfels enthält keine dem Schutz als Marke entgegenstehende technische Lösung

Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die Eintragung der Form des Rubik‘s Cube als Gemeinschaftsmarke gültig ist. Die grafische Darstellung dieses Würfels enthält keine technische Lösung, die seinem Schutz als Marke entgegenstünde.

Auf Antrag von Seven Towns, einer britischen Gesellschaft, die u. a. die Rechte des geistigen Eigentums am „Rubik‘s Cube“ verwaltet, hat das Markenamt der Union (HABM) im Jahr 1999 die Form dieses Würfels als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke für „dreidimensionale Geduldsspiele“ eingetragen.Im Jahr 2006 beantragte Simba Toys, ein deutscher Spielzeughersteller, beim... Lesen Sie mehr

Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 16.05.2013
- T-198/12 R -

Deutschland darf seine bisherigen Grenzwerte für bestimmte Schwermetalle in Spielzeug vorerst weiterhin anwenden

In Deutschland geltende Grenzwerte bieten höheren Schutz für die Gesundheit der Kinder

Bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts über die Klage Deutschlands gegen den Beschluss der Kommission vom 1. März 2012, die bisher in Deutschland geltenden Grenzwerte für Blei und Barium nur bis zum 21. Juli 2013 und für Antimon, Arsen und Quecksilber nicht mehr zu billigen, darf Deutschland diese seiner Ansicht nach über dem neuen EU-Standard liegenden Grenzwerte weiterhin anwenden. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union hervor.

Im Jahr 2009 erließ die EU eine neue Spielzeugrichtlinie, mit der für bestimmte chemische Stoffe in Spielzeug, insbesondere für Schwermetalle, neue Grenzwerte festgelegt wurden. Deutschland, das im Rat gegen diese Richtlinie gestimmt hatte, ist der Ansicht, dass die in Deutschland geltenden Grenzwerte für Blei, Barium, Antimon, Arsen und Quecksilber, die im Übrigen der alten Richtlinie... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 17.05.2011
- 9 U 192/10 -

Spielwarengeschäft darf Silvester-Feuerwerkskörper verkaufen

Auch Silvester­feuerwerks­körper sind als Spielwaren einzustufen

Ein Spielwarenfachmarkt in einem Einkaufszentrum darf auch in Zukunft Silvesterfeuerwerk verkaufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor. Das Gericht bestätigte damit die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Magdeburg.

Der Vermieter (Kläger) des zugrunde liegenden Streitfalls wollte dem Spielwarengeschäft als Mieter (Beklagter) den Verkauf von Pyrotechnik untersagen lassen, da er der Meinung war, dass nach dem Mietvertrag ausschließlich Spielwaren verkauft werden dürfen. Silvesterfeuerwerk zähle nicht dazu, da es weitgehend nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden darf.Das Landgericht... Lesen Sie mehr

Landgericht Magdeburg, Urteil vom 01.10.2010
- 10 O 551/10 -

Silvester-Feuerwerkskörper sind Spielzeug

Vermieter darf Spielwarengeschäft nicht den Verkauf von Silvester-Feuerwerkskörpern verbieten

Einem Spielwarenfachmarkt kann vom Vermieter nicht der Verkauf von Silvesterfeuerwerk mit dem Hinweis untersagt werden, dass das Geschäft ausschließlich Spielzeug verkaufen dürfe. Spielzeug umfasst nicht nur Gegenstände, mit denen Kinder sondern auch Erwachsene spielen. Ein Feuerwerk dient allein dem Vergnügen des Betrachters. Somit sind Feuerwerkskörper als Spielzeug anzusehen. Dies entschied das Landgericht Magdeburg.

Der Vermieter (Kläger) des zugrunde liegenden Falls wollte einem Spielwarengeschäft als Mieter (Beklagter) untersagen lassen, Silvester-Feuerwerkskörper verkaufen zu dürfen, da er der Meinung war, dass nach dem Mietvertrag ausschließlich Spielwaren verkauft werden dürfen. Silvesterfeuerwerk zähle nicht dazu, da es weitgehend nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden darf.... Lesen Sie mehr