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Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 16.05.2013
- T-198/12 R -
Deutschland darf seine bisherigen Grenzwerte für bestimmte Schwermetalle in Spielzeug vorerst weiterhin anwenden
In Deutschland geltende Grenzwerte bieten höheren Schutz für die Gesundheit der Kinder
Bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts über die Klage Deutschlands gegen den Beschluss der Kommission vom 1. März 2012, die bisher in Deutschland geltenden Grenzwerte für Blei und Barium nur bis zum 21. Juli 2013 und für Antimon, Arsen und Quecksilber nicht mehr zu billigen, darf Deutschland diese seiner Ansicht nach über dem neuen EU-Standard liegenden Grenzwerte weiterhin anwenden. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union hervor.
Im Jahr 2009 erließ die EU eine neue
Deutschland will bisherige Grenzwerte bis zur gerichtlichen Entscheidung anwenden
Gegen diesen Beschluss hat
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zulässig
Entgegen der Ansicht der Kommission halt der Präsident den Eilantrag Deutschlands für zulässig. Zwar ist ein Eilantrag, der sich auf die Aussetzung des Vollzugs einer negativen Entscheidung beschrankt, grundsätzlich unzulässig, weil die Aussetzung für sich allein die Situation des Antragstellers nicht verändern kann.
Deutschland hat Dringlichkeit der Anordnung nachgewiesen
Der Präsident des Gerichts stellt zudem fest, dass
Prüfung zur Klärung der "richtigen" Grenzwerte unerlässlich
Der Präsident weist insbesondere darauf hin, dass die Kontroverse zwischen der Bundesregierung und der Kommission um die "richtigen"
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2013
Quelle: Gericht der Europäischen Union/ra-online
- Sendeanlagen für Mobilfunk sind bei Einhaltung der Grenzwerte zu dulden
(Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 19.03.2013
[Aktenzeichen: 9 U 1265/12]) - Baugenehmigung für Schweinestall trotz Überschreitung der Grenzwerte für Geruchsimmissionen rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 31.10.2012
[Aktenzeichen: 4 B 5501/12])
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Dokument-Nr. 15856
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