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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 17.05.2011
- 9 U 192/10 -
Spielwarengeschäft darf Silvester-Feuerwerkskörper verkaufen
Auch Silvesterfeuerwerkskörper sind als Spielwaren einzustufen
Ein Spielwarenfachmarkt in einem Einkaufszentrum darf auch in Zukunft Silvesterfeuerwerk verkaufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor. Das Gericht bestätigte damit die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Magdeburg.
Der
Begriff „Spielwaren“ ist weiter zu fassen als Begriff „Kinderspielzeug“
Das Landgericht Magdeburg hat in Übereinstimmung mit den drei Richtern des Oberlandesgerichts entschieden, dass Silvesterfeuerwerkskörper
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2011
Quelle: Oberlandesgericht Naumburg/ra-online
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Jahrgang: 2011, Seite: 360 IMR 2011, 360
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Dokument-Nr. 12226
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