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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 06.02.2019
- 6 U 141/18 -
Größe eines Teddys darf als Diagonale angegeben werden
Verbraucher können Höhe und Diagonale unterscheiden
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Verbraucher auch bei nur geringer Aufmerksamkeit erkennen können, dass die Diagonale eines Plüschtieres größer ist als seine Stehhöhe. Daher darf die Größe eines Teddys bei der Beschreibung über die Diagonale angegeben werden.
In dem Rechtsstreit hatten sich zwei Importeure von Plüschtieren darüber gestritten, ob die
Verbrauchern ist Verhältnis einer Diagonalen zur Höhe bewusst
Das Oberlandesgerichts Köln folgte der Argumentation der Beklagten und wies - anders als noch das Landgericht - die Klage ab. Das Oberlandesgericht führte aus, dass aufgrund der eingezeichneten Diagonale für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2019
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online (pm)
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Dokument-Nr. 27080
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