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Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 07.11.2012
- L 2 P 66/11 -
Private Pflegeversicherung muss Kosten für elektrisches Pflegebett übernehmen
Versicherung verweigert zu Unrecht Kostendeckung für ein elektrisches Pflegebett
Die Private Pflegeversicherung muss die Anschaffung eines elektrischen Pflegebettes übernehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 191 cm große Kläger litt an Muskeldystrophie und musste über eine Maske beatmet werden. Seine private Pflegeversicherung hatte die Pflegestufe II anerkannt. Die Versicherung war bereit, den Kläger mit einem Standard-Pflegebett zu versorgen, es sei für die Bedürfnisse des Klägers ausreichend. Die Übernahme eines besonderen elektrischen Pflegebettes lehnte sie ab, es sei nicht erforderlich.Das Bayerische Landessozialgericht hat dem Kläger vollen Kostenersatz für das elektrische Pflegebett zugesprochen. Das Gericht hat dazu sieben Kriterien herausgearbeitet, unter denen eine Sonderversorgung... Lesen Sie mehr