wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Stau“ veröffentlicht wurden

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 20.03.2024
- 1 S 70/23 -

Kolonnenspringen mit hoher Geschwindigkeit und bei enger Fahrbahnbreite stellt Überholen bei unklarer Verkehrslage dar

Keine Pflicht zum Fahren am äußersten rechten Fahrbahnrand zwecks Ermöglichung von Kolonnenspringen

Das Kolonnenspringen mit hoher Geschwindigkeit und bei enger Fahrbahnbreite stellt ein Überholen bei unklarere Verkehrslage gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO dar. Es besteht keine Pflicht am äußersten rechten Fahrbahnrand zu fahren, um das riskante Überholen einer Kolonne zu ermöglichen. Dies hat das Landgericht Ellwangen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Nachmittag im Juli 2022 kam es auf einer Kreisstraße zwischen Gaggstatt und Wallhausen zu einem Verkehrsunfall als ein Teslafahrer eine Fahrzeugkolonne überholte. Beim Versuch drei Fahrzeuge auf einmal zu überholen, beschleunigte der Tesla auf 95 km/h und kollidierte mit einem in der Kolonne befindlichen Opel Astra. Die Kreisstraße war an der Stelle etwa 5 m breit. Sie verfügte weder über eine Mittellinie noch über ein Bankett. Zudem verlief die Straße in einer Rechtskurve bergab und anschließend in einer Linkskurve bergauf. Der Teslafahrer klagte gegen den Fahrer und den Halter des Opel sowie... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 10.05.2023
- 14 U 56/21 -

Fahrzeug­halter­haftung des passiv unbeteiligten Fahrzeugs bei Kettenauffahrunfall

Verwirklichung des typischen Gefährdungs­potentials durch Auffahrunfall wegen Staus

Wird bei einem Kettenauffahrunfall infolge eines Staus auf einer Autobahn ein Beifahrer auch dadurch verletzt, dass das Fahrzeug auf ein weiteres Fahrzeug aufgeschoben wird, so haftet dessen Fahrzeughalter nach § 7 Abs. 1 StVG. Bei einem Auffahrunfall wegen eines Staus verwirklicht sich das typische Gefährdungs­potential, weswegen § 7 Abs. 1 StVG erlassen wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2018 kam es auf einer Autobahn in Niedersachsen zu einem Kettenauffahrunfall infolge eines Staus. Dabei fuhr einem VW Golf ein von hinten kommendes Fahrzeug auf. Der VW Golf wurde daraufhin auf ein vor ihm stehenden Seat Ibiza geschoben. Im VW Golf saß als Beifahrer ein zweijähriges Kind. Dieses wurde bei dem Unfall schwer verletzt... Lesen Sie mehr

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 20.01.2023
- 13 S 74/22 -

Überholen einer kurz vor Ampelanlage stehenden Fahrzeugschlange nur mit besonderer Vorsicht

Mit Ausscheren von Fahrzeugen muss gerechnet werden

Wer eine kurz vor einer Ampelanlage stehende Fahrzeugschlange überholen möchte, muss sich zunächst darüber vergewissern, warum die Fahrzeuge dort stehen. Zudem muss während des Überholvorgangs mit dem Ausscheren von Fahrzeugen gerechnet werden. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2019 kam es auf einer Landstraße im Saarland zu einem Verkehrsunfall als eine Fahrzeugführerin mit ihrem Fahrzeug eine Fahrzeugschlange überholte und dabei mit einem ausscherenden Suzuki Celerio zusammenstieß. Die Fahrzeugschlange hatte sich gebildet, da ein Lieferwagen auf der Fahrbahn mit eingeschalteten Warnblinklicht liegengeblieben... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 08.06.2022
- 14 U 118/21 -

Überholen einer Fahrzeugkolonne von bis zu 10 Fahrzeugen ist zulässig

Jedoch besteht erhöhte Sorgfaltspflicht

Das Überholen einer Fahrzeugkolonne von bis zu 10 Fahrzeugen ist zulässig. Eine unklare Verkehrslage nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO besteht nicht. Entsteht eine solche nachträglich, muss der Überholvorgang nicht abgebrochen werden. Jedoch besteht für den Überholenden eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2014 kam es auf einer Bundesstraße in Niedersachsen zu einem Verkehrsunfall. Ein Motorradfahrer überholte eine Fahrzeugkolonne von 9-10 Fahrzeugen, als aus der Kolonne ein Pkw nach links abbog. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß mit dem Motorrad. Das Landgericht Verden verurteilte den Fahrer des Pkw und dessen Haftpflichtversicherung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 19.05.2020
- 9 U 23/20 -

Vorfahrtsrecht der Fahrbahn gegenüber Einfädelungsspur trotz Stau oder Stop-and-go-Verkehr

Vorfahrtsrecht aus § 18 Abs. 3 StVO

Das Vorfahrtsrecht für den Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn gegenüber dem Verkehr auf der Einfädelungsspur aus § 18 Abs. 3 StVO gilt auch dann, wenn auf der Fahrbahn Stau oder Stop-and-go-Verkehr herrscht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es zwischen einem Pkw und einem Lkw auf einer Kraftfahrstraße in Nordrhein-Westfalen zu einem Verkehrsunfall. Der Pkw-Fahrer versuchte von der Einfädelungsspur kommend nach links auf die rechte Fahrspur zu fahren. Zu dieser Zeit herrschte dort Stau bzw. Stop-and-go-Verkehr. Auf der rechten Fahrspur der Kraftfahrstraße befand sich ein Lkw, dessen Fahrer... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 23.06.2021
- 14 U 186/20 -

Vorfahrtsrecht für Verkehr auf Fahrspur gegenüber Verkehr auf Be­schleunigungs­streifen gilt auch bei Stau auf Fahrspur

Das Wort "Vorfahrt" in § 18 Abs. 3 StVO leitet sich nicht aus einer Bewegung, sondern aus einem "Vorrecht" ab

Das Vorfahrtsrecht für den Verkehr auf der Fahrspur gegenüber dem Verkehr auf dem Be­schleunigungs­streifen gemäß § 18 Abs. 3 StVO gilt auch dann, wenn auf der Fahrspur Stau herrscht. Das Wort "Vorfahrt" in der Vorschrift leitet sich nicht aus einer Bewegung ab, sondern aus einem "Vorrecht". Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2018 kam es auf einer Autobahn in Niedersachsen zwischen einem Ferrari und einem Lkw zu einem Verkehrsunfall. Der Ferrari-Fahrer befand sich von einer Raststätte kommend auf dem Beschleunigungsstreifen. Zu diesem Zeitpunkt herrschte auf der rechten Fahrspur der Autobahn Stau. Der Ferrari-Fahrer überfuhr die durchgezogene Linie, welche... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Urteil vom 15.03.2019
- 10 U 2655/18 -

Hälftige Haftungsverteilung wegen Kollision zwischen einbiegendem Fahrzeug und auf vor­fahrts­berechtigter Straße verkehrswidrig überholendem Fahrzeug

Vorfahrtsrecht erstreckt sich auf gesamte Fahrbahnbreite und entfällt nicht bei verkehrswidrigem Überholen

Kommt es zwischen einem einbiegendem Fahrzeug und einem auf der vor­fahrts­berechtigten Straße verkehrswidrig überholenden Fahrzeug zu einem Zusammenstoß, so kommt eine hälftige Haftungsverteilung in Betracht. Das Vorfahrtsrecht erstreckt sich auf die gesamte Fahrbahnbreite und entfällt nicht bei einem verkehrswidrigen Überholen. Andererseits darf der einbiegende Verkehr darauf vertrauen, dass bei einer ununterbrochenen Mittellinie nicht unter Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn überholt wird. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Morgen im Juni 2016 kam es auf einer Kreuzung zwischen zwei Fahrzeugen zu einem Verkehrsunfall. Eine Pkw-Fahrerin wollte nach rechts in eine Vorfahrtsstraße einbiegen. Zur gleichen Zeit entschied sich eine auf der Vorfahrtstraße befindliche Pkw-Fahrerin die vor ihr stehenden Fahrzeuge links zu überholen. Unter Missachtung der durchgehenden... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2018
- I-1 U 102/17 -

Verbot des Befahrens der linken Fahrspur auf Autobahnen für Lkw dient nicht dem Schutz des Spurwechslers

Bei Verkehrsunfall im Zusammenhang mit Spurwechsel spricht Anscheinsbeweis gegen Spurwechsler

Das Verbot für Lkw-Fahrer die linke Fahrspur auf der Autobahn zu nutzen dient nicht dem Schutz des Spurwechslers. Kommt es zu einem Verkehrsunfall im Zusammenhang mit einem Spurwechsel spricht der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Spurwechslers. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Oktober 2014 auf einer Autobahn zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Lkw. Auf der Autobahn staute sich zum Unfallzeitpunkt der Verkehr. Der Pkw-Fahrer wollte von der mittleren Fahrspur auf die linke Fahrspur wechseln. Er wollte dazu eine sich bildende Lücke ausnutzen, missachtete dabei aber den auf der linken Fahrspur heranrollenden... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2017
- I-1 U 147/16 -

Mit Ausnutzung einer Staulücke an Straßeneinmündung durch Querverkehr muss gerechnet werden

Überholer des Staus muss Geschwindigkeit vor Verkehrslücke reduzieren

Es muss damit gerechnet werden, dass eine Staulücke an einer Straßeneinmündung durch den Querverkehr genutzt wird. Der Überholer des Staus muss daher seine Geschwindigkeit vor der Lücke derart reduzieren, dass er jederzeit sofort anhalten kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2013 kam es an einer Straßeneinmündung zu einem Verkehrsunfall, als ein Autofahrer einen Stau überholte und dabei plötzlich aus einer Staulücke ein Pkw aus der Einmündung herausfuhr. Die Fahrerin des Pkw wollte die Lücke zum Linksabbiegen ausnutzen. Dabei übersah sie aufgrund der stehenden Fahrzeuge den Überholer. Da sich der Überholer... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 03.05.2018
- 4 RBs 117/18 -

OLG Hamm zur Vorfahrtsregelung bei der Autobahnauffahrt beim "Stop-and-Go-Verkehr"

Vorfahrtsregelung findet erst bei längerem Stehen des Verkehrs auf der durchgehenden Fahrbahn keine Anwendung mehr

Die Vorfahrtsregel des § 18 Abs. 3 StVO (Straßen­verkehrs­ordnung), nach der der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt vor Fahrzeugen hat, die auf die Fahrbahn auffahren wollen, gilt auch bei sogenanntem "Stop-and-Go-Verkehr". Erst wenn der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn in der Weise zum Stehen gekommen ist, dass mit einer erneuten Fahrbewegung in kürzerer Frist nicht zu rechnen ist, findet diese Vorfahrtsregelung keine Anwendung mehr. Fahrzeugführer, die in dieser Situation auf die Fahrbahn einer Autobahn aufgefahren, haben aber das Rücksichtnahmegebot des § 1 Abs. 2 StVO zu beachten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der seinerzeit 45 Jahre alte Betroffene aus Ludwigshafen wollte im Mai 2017 mit einem Pkw BMW vom Rasthof Siegerland auf die Autobahn A 45 in Fahrtrichtung Frankfurt am Main auffahren. Auf der Autobahn staute sich der Verkehr. Vor dem Betroffenen fuhr ein weiterer Pkw, dem es gelang, in eine Lücke zwischen zwei Sattelzügen auf die rechte... Lesen Sie mehr