Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht München, Urteil vom 15.03.2019
- 10 U 2655/18 -
Hälftige Haftungsverteilung wegen Kollision zwischen einbiegendem Fahrzeug und auf vorfahrtsberechtigter Straße verkehrswidrig überholendem Fahrzeug
Vorfahrtsrecht erstreckt sich auf gesamte Fahrbahnbreite und entfällt nicht bei verkehrswidrigem Überholen
Kommt es zwischen einem einbiegendem Fahrzeug und einem auf der vorfahrtsberechtigten Straße verkehrswidrig überholenden Fahrzeug zu einem Zusammenstoß, so kommt eine hälftige Haftungsverteilung in Betracht. Das Vorfahrtsrecht erstreckt sich auf die gesamte Fahrbahnbreite und entfällt nicht bei einem verkehrswidrigen Überholen. Andererseits darf der einbiegende Verkehr darauf vertrauen, dass bei einer ununterbrochenen Mittellinie nicht unter Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn überholt wird. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Morgen im Juni 2016 kam es auf einer
Hälftige Haftungsverteilung wegen beiderseitigen Verkehrsverstoßes
Das Oberlandesgericht München entschied zum Teil zu Gunsten der Klägerin und hob dementsprechend die Entscheidung des Landgerichts auf. Der Klägerin stehe unter Beachtung eines hälftigen Mithaftungsanteils ein Anspruch auf Schadensersatz zu.
Vorfahrtsverstoß der abbiegenden Pkw-Fahrerin
Der Beklagte sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts ein
Verkehrswidriges Überholen der klagenden Pkw-Fahrerin
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe die Klägerin verbotswidrig unter Überfahren der ununterbrochenen Mittellinie und der Sperrfläche die wartende
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2020
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Landgericht München II, Urteil vom 01.03.2018
[Aktenzeichen: 14 O 3325/16]
- Mit Ausnutzung einer Staulücke an Straßeneinmündung durch Querverkehr muss gerechnet werden
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2017
[Aktenzeichen: I-1 U 147/16]) - Überholen einer Fahrzeugkolonne grundsätzlich nicht unzulässig
(Oberlandesgericht München, Urteil vom 24.02.2017
[Aktenzeichen: 10 U 4448/16])
Jahrgang: 2019, Seite: 202 NJW-Spezial 2019, 202 | Zeitschrift: recht und schaden (r+s)
Jahrgang: 2019, Seite: 285 r+s 2019, 285 | Zeitschrift: Blätter Straßenverkehrsrecht (SVR)
Jahrgang: 2019, Seite: 419 SVR 2019, 419
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28612
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28612
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.