die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Therapieunterbringungsgesetz (ThUG)“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.07.2013
- 2 BvR 2302/11 und 2 BvR 1279/12 -
Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem Grundgesetz
Therapieunterbringung darf nur angeordnet werden, wenn eine hochgradige Gefahr für die Allgemeinheit besteht
Das Therapieunterbringungsgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar, muss jedoch verfassungskonform ausgelegt werden. Die Unterbringung darf nur dann angeordnet werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Richter Huber hat ein Sondervotum zur Gesetzgebungszuständigkeit abgegeben.
In dem zugrunde liegenden Fall wendet sich der Beschwerdeführer gegen seine gerichtlich angeordnete Unterbringung, mittelbar auch gegen das zum 1. Januar 2011 in Kraft getretene Therapieunterbringungsgesetz. Vorwiegend unter Alkoholeinfluss hat er mehrfach Gewaltdelikte, meist mit Sexualbezug, begangen. Im Jahr 1989 ordnete das Landgericht seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil seine Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen sei. Im November 2005 erklärte das Landgericht seine Unterbringung für erledigt, weil er zwar noch gefährlich, aber nicht mehr erheblich in seiner Schuldfähigkeit beeinträchtigt sei. Vor vollständiger... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.09.2011
- 2 BvR 1516/11 -
BVerfG: Zeitlich befristete Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in so genanntem "Altfall" unzulässig
Sofern Unterbringungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden, ist unverzügliche Entlassung der Betroffenen anzuordnen
Bei der Sicherungsverwahrung in so genannten "Altfällen" ist aufgrund der besonderen Schwere des Grundrechtseingriffs das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß des Therapieunterbringungsgesetzes für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung unverzüglich zu prüfen und - falls diese nicht gegeben sind - die sofortige Freilassung der betroffenen Sicherungsverwahrten anzuordnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor. Die Verfassungsbeschwerde eines verurteilten Sexualstraftäters gegen die zeitlich befristete Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung hatte damit Erfolg.
Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls wurde im Jahr 1994 wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Zugleich wurde gegen ihn die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Die zum Zeitpunkt seiner Verurteilung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 20.07.2011
- 15 W 1400/11 ThUG -
Sicherungsverwahrung: Auch bei Gefahr nur "gravierender" Straftaten darf Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz angeordnet werden
Vom Bundesverfassungsgericht festgelegter strenger Maßstab "hochgradiger Gefahr" findet im Bereich des Therapieunterbringungsgesetzes keine Anwendung
Der vom Bundesverfassungsgericht festgelegte strenge Maßstab der „hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten“, der in Fällen der nachträglichen oder über zehn Jahre hinaus verlängerten Sicherungsverwahrung angelegt werden soll, ist nicht auf den Tatbestand des § 1 Therapieunterbringungsgesetz zu übertragen. Dies entschied das Oberlandesgericht Nürnberg.
Im der zugrunde liegenden Verhandlung hatte sich das Gericht mit dem Fall eines vielfach vorbestraften 62-jährigen Mannes zu befassen, der im Jahr 1997 wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt und gegen den daneben die Sicherungsverwahrung angeordnet worden war. Diese wurde nach Verbüßung der Strafe in der Justizvollzugsanstalt Straubing... Lesen Sie mehr