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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Trauer“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 03.04.1997
- 9 C 4082/96 -
Kein Schmerzensgeld für versehentlich eingeschläferte Katze
Trauer um totes Tier gehört zum allgemeinen Lebensrisiko
Schläfert der Tierarzt versehentlich die falsche Katze ein, so haftet er nicht auf Schmerzensgeld. Denn die Trauer um den Tod eines Tieres gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Dies hat das Amtsgericht Mannheim entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall sollte ein Tierarzt den unheilbar erkrankten Kater "Beppo" einschläfern. Aufgrund eines Versehens des Tierarztes verabreichte er jedoch dem gesunden Kater "Karlchen" das tödliche Betäubungsmittel. Die Katzenhalterin erkrankte daraufhin psychisch mit der Folge von Alpträumen und Schlafstörungen sowie einer Dysregulierung des Herz-Kreislaufsystems. Die Erkrankungen führten zudem zu Arbeitsstörungen und phobischen Erwartungsängsten. Die Halterin der beiden toten Katzen klagte daher auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 DM.Das Amtsgericht Mannheim entschied gegen die Katzenhalterin. Ihr... Lesen Sie mehr
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