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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 14.06.2017
- 17 C 158/16 -
Einbau eines Aufzugs trotz Haltepunkten auf Treppenpodesten zwischen den Geschossen und Wärmedämmung durch Polystyrol stellen hinzunehmende Modernisierungsmaßnahmen dar
Mieter muss Modernisierungsmaßnahmen dulden
Der Einbau eines Aufzugs stellt auch dann eine duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme dar, wenn er lediglich auf dem Treppenpodest hält uns nicht auf der Etage der Wohnungseingangstüren. Zudem müssen Wohnungsmieter eine Wärmedämmung durch feuergefährlichen Polystyrol hinnehmen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieterin eines Wohnhauses in Berlin-Moabit teilte ihren Mietern im August 2015 mit, dass sie als Modernisierungsmaßnahme unter anderem den Einbau eines Aufzugs und eine Wärmedämmung mit EPS-Dämmplatten vorhabe. Die Mieter einer Wohnung im Haus wollten diese Maßnahmen nicht dulden. Sie stritten ab, dass es sich um Modernisierungsarbeiten handelt, da der Fahrstuhl nur auf den Treppenpodesten halte und die Wärmedämmung durch feuergefährlichen Polystyrol erreicht werden sollte. Die Vermieterin hielt die Einwände für unbeachtlich und erhob Klage auf Duldung der Arbeiten.... Lesen Sie mehr
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