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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.10.2021
- 8 B 994/21 -
Keine Rückschnittsverpflichtung bei Verbleib einer Fahrbahnbreite von drei Metern
Breite von drei Metern ausreichend für Fahrzeugverkehr
Wird die Fahrbahnbreite einer Straße aufgrund eines Überwuchses auf drei Meter eingeengt, besteht keine Notwendigkeit für eine Rückschnittsverpflichtung gegenüber dem Grundstückseigentümer. Denn eine Breite von drei Metern ist für den Fahrzeugverkehr ausreichend. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2021 erging gegen einen Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen eine Rückschnittsverpflichtung, weil wegen eines von seinem Grundstück ausgehenden Überwuchses die Fahrbahnbreite einer angrenzenden Straße auf drei Meter eingeengt wurde. Gegen die Ordnungsverfügung erhob der Grundstückseigentümer Klage und beantragte zudem Eilrechtsschutz.Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies den Antrag auf Eilrechtsschutz ab. Es erachtete die Rückschnittsverpflichtung als voraussichtlich rechtmäßig. Denn durch den Überwuchs sei die Straße für Kraftfahrzeuge nicht mehr ohne Weiteres... Lesen Sie mehr
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