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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.10.2007
- 15 A 1596/07 -
Nordrhein-Westfalen: Erhebung von Studienbeiträgen für das Erststudium rechtmäßig
Kein Verstoß gegen UN-Sozialpakt
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Erhebung von Studienbeiträgen, die seit dem Wintersemester 2006/2007 auch für das Erststudium eingeführt sind, rechtmäßig ist. Geklagt hatte die Studierendenschaft der Universität Paderborn gegen die Universität Paderborn. Die Klägerin machte den an sie abgetretenen Rückforderungsanspruch einer Studentin geltend, die den Studienbeitrag von 500 Euro für das Semester zwar gezahlt, aber unter Hinweis auf die nach ihrer Meinung gegebene Nichtigkeit des Studienbeitragsgesetzes zurückgefordert hatte. Das Verwaltungsgericht Minden hatt die Klage abgewiesen. Die dagegen gerichtete Berufung ist nunmehr vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen worden.
In der mündlichen Urteilsbegründung wurde ausgeführt: Das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz berechtige die Universität zur Erhebung von Studienbeiträgen. Höherrangiges Recht stehe dieser Regelung nicht entgegen. Das gelte namentlich für den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt).Artikel 13(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an [...](2) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts [...]c) der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der... Lesen Sie mehr
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