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Sonntag, 24. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verwaltervertrag“ veröffentlicht wurden

Landgericht Köln, Urteil vom 29.11.2018
- 29 S 48/18 -

Klagegebühr für WEG-Verwalter für Hausgeldklage muss der Höhe nach im Verhältnis zum rückständigen Betrag begrenzt sein

Pauschalbetrag für jeden Fall unzulässig

Die Klagegebühr für einen WEG-Verwalter für eine Hausgeldklage muss der Höhe nach im Verhältnis zum rückständigen Betrag begrenzt sein. Wird stattdessen ein Pauschalbetrag für jeden Klagefall zugesprochen, so ist unzulässig. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im Juli 2017 wurde mehrheitlich beschlossen, dass der Verwalter für den Fall einer Hausgeldklage eine Klagegebühr in Höhe von 200 EUR erhält. Dies entsprach auch einer Regelung im Verwaltervertrag. Mehrere Wohnungseigentümer waren mit dem Beschluss nicht einverstanden und erhoben daher Klage. Sie hielten die Vereinbarung eines Pauschalbetrags für unzulässig. Das Amtsgericht Bonn wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Wohnungseigentümer.Das Landgericht Bonn entschied zu Gunsten der Kläger und hob daher... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom 12.09.2019
- 29 S 72/19 -

Bei Bestellung eines WEG-Verwalters muss Laufzeit des Verwaltervertrags und Vergütung des Verwalters geregelt sein

Eckpunkte des Vertrags müssen in wesentlichen Umrissen feststehen

Die Bestellung eines WEG-Verwalters setzt voraus, dass die Eckpunkte des Verwaltervertrags in wesentlichen Umrissen geregelt sind. Dazu gehören etwa die Laufzeit des Vertrags und die Vergütung des Verwalters. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall gründete im Jahr 2015 der Verwalter einer Wohneigentumsanlage in Bonn eine GmbH & Co. KG. Bis dahin war der Verwalter als Einzelkaufmann tätig. Die Wohnungseigentümer beschlossen daher auf einer Eigentümerversammlung, dass die noch bis Dezember 2016 laufende Bestellung des Verwalters auf die GmbH & Co. KG übergeht. Grundlage blieb der aktuelle Verwaltervertrag.... Lesen Sie mehr



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