wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wasserkosten“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 27.05.2022
- 59 C 172/22 -

Klärung der Billigkeit der Beteiligung an Wasserkosten eines nicht am Wasserverbrauch beteiligten Teileigentümers nicht im Wege der Beschlussanfechtung möglich

Möglichkeit des Antrags oder Klage auf alternativen Verteilungs­schlüssel

Wendet sich ein Teileigentümer gegen einen Beschluss zur Beteiligung an den Wasserkosten, weil er am Wasserverbrauch nicht beteiligt ist, kann er dies nicht im Wege der Beschlussanfechtung tun. Er muss vielmehr einen Antrag auf Abänderung des Verteilungs­schlüssel stellen oder eine entsprechende Klage erheben. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte das Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Stuttgart gegen mehrere Beschlüsse, wonach er sich an den Wasserkosten zu beteiligen hatte. Der Kläger gab an, dass er nur Sondereigentümer einer Garage sei, die zwar über einen Wasseranschluss verfüge, der aber nicht mehr funktioniere. Er hielt die Beteiligung an den Wasserkosten daher für unzulässig.Das Amtsgericht Stuttgart entschied gegen den Kläger. Die angegriffenen Beschlüsse seien nicht zu beanstanden. Die Verteilung der gemäß § 16 Abs. 2 WEG sei zu treffend.Nach Auffassung... Lesen Sie mehr

Landgericht Rostock, Urteil vom 19.05.2017
- 1 S 198/16 -

Auf Mietmangel beruhende Betriebskosten sind nicht umlagefähig

Keine Kosten­tragungs­pflicht für hohen Wasserverbrauch aufgrund Mietmangels

Beruhen Betriebskosten auf einen Mietmangel oder auf einen Umstand, der zur Risikosphäre des Vermieters gehört, sind diese nicht auf den Wohnungsmieter umlagefähig. Liegt ein hoher Wasserverbrauch aufgrund eines Mietmangels vor, muss der Mieter die zu hohen Wasserkosten nicht tragen. Dies hat das Landgericht Rostock entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wies die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 einen rund vierfach höheren Wasserverbrauch auf, als die Abrechnungen für die Jahre 2012 und 2014. Die Mieter der Wohnung, ein älteres Ehepaar, führten dies auf einen Mangel der Toilettenspülung oder des Boilers zurück. Sie hatten diesbezüglich die Vermieterin im Oktober 2013 bereits informiert, die sogleich... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 15.11.2000
- 12 C 214/00 -

Warmwasser: Bei übermäßigem Kaltwasservorlauf ist Mietminderung von 10 % gerechtfertigt

Kaltwasservorlauf in Mietwohnung darf nicht länger als 10 Sekunden dauern

Der normgemäße Kaltwasservorlauf bei der Entnahme von Warmwasser darf nicht länger als 10 Sekunden dauern. Dabei dürfen höchstens 5 Liter Kaltwasser vorlaufen. Dies entschied das Amtsgericht Köpenick in einem Fall, in dem es in der Wohnung eines Mieterehepaars zu einem Kaltwasservorlauf von ca. 10 Liter kam, bevor warmes Wasser aus der Leitung floss. Dies geschah immer dann, wenn längere Zeit kein Warmwasser abgenommen wurde, insbesondere also am Morgen.

Das Gericht folgte den Ausführungen der betroffenen Mieter, die vorgetragen hatten, dass sie bei einem Duschbad am Morgen immer einen 10 Liter Eimer Wasser benutzt hätten, um das vorlaufende Kaltwasser aufzufangen, um dieses für andere Zwecke zu verwenden. Der Eimer sei randvoll mit Wasser gelaufen, bevor warmes Wasser anlag. Dies sei, so die Richter, ein "ungewöhnlich langer und übermäßiger... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 02.02.2010
- KVR 66/08  -

Bundesgerichtshof bestätigt Vorwurf des Preismissbrauchs bei Wasserlieferungen

Kartellamt darf Wasserversorgungsunternehmen zur Preissenkung verpflichten

Eine Preissenkungsverfügung der Hessischen Landeskartellbehörde, mit der diese den Wasserversorger der Stadt Wetzlar, die enwag Energie und Wassergesellschaft mbH (enwag), im Jahr 2007 verpflichtet hatte, die Wasserpreise um etwa 30 % zu senken, ist rechtmäßig. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Die enwag beliefert in der Stadt Wetzlar Haushalts- und Kleingewerbekunden mit Trinkwasser. Seit dem 1. Januar 2003 hat sie dafür bei dem typischen Jahresverbrauch eines Einfamilien-Hauses einen Preis von 2,35 €/m3 und bei dem typischen Jahresverbrauch eines Mehrfamilien-Hauses einen Preis von 2,10 €/m3 berechnet. Die Landeskartellbehörde hat diesen Preis mit den Wasserpreisen von 18... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.11.2008
- 11 W 23/07 (Kart) -

Untersagungsverfügung gegen enwag wegen zu hoher Wasserpreise rechtmäßig

Preismissbrauch muss durch Kartellbehörde unterbunden werden

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte über eine sofortige Beschwerde eines Wasserversorgungsunternehmens zu entscheiden, dem vom Hessischen Wirtschaftsministerium (als Landeskartellbehörde) missbräuchlich überhöhte Wasserpreise vorgeworfen wurden.

Das Hessische Wirtschaftsministerium als Landeskartellbehörde Energie und Wasser hat mit Verfügung vom 9. Mai 2007 dem Wasserversorger der Stadt Wetzlar - enwag Energieund Wassergesellschaft mbH (enwag) - befristet bis zum 31. Dezember 2008 untersagt, für die Lieferung von Trinkwasser zu allgemeinen Tarifpreisen mehr als 1,66 €/m³ im Typfall 1 (Jahresverbrauch 150 m³, Wasserzähler bis... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.04.2008
- VIII ZR 75/07 -

Betriebskostenabrechnung: Mieter muss bei Heizungsumstellung auch höhere Kosten für Fernwärme anteilig tragen

Mietvertrag muss bestimmen, dass der Mieter die Betriebskosten der Heizung nach der Anlage 3 zu § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung tragen muss

Ein Vermieter, der während des laufenden Mietverhältnisses die Beheizung des Gebäudes auf Wärmelieferung umstellt, darf die Kosten der Wärmelieferung auf den Mieter umlegen. Dies gilt für Mietverträge, in denen bestimmt ist, dass der Mieter die Betriebskosten der Heizung trägt (nach Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung) und bei deren Abschluss die gültige Fassung der Verordnung die Umlegung der Kosten der Wärmelieferung vorsieht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die Klägerin, die Wohnungsvermieterin des Beklagten ist, verlangt Nachzahlung von Heiz- und Wasserkosten.Der Mietvertrag der Parteien sieht - unter Verweis auf die Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung - formularmäßig vor, dass der Mieter die Kosten des Heizungsbetriebs zu tragen hat. Die Wohnung wurde zunächst durch eine Zentralheizung mit Wärme versorgt.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.03.2008
- VIII ZR 188/07 -

Kein Wasserzähler: BGH erlaubt Abrechnung der Wasserkosten nach dem Anteil der Wohnfläche

Mangels Wasserzähler Wohnungsgröße als Umlagemaßstab zulässig

Sind in einem Mietshaus nicht alle Wohnungen mit einem Wasserzähler ausgerüstet, ist der Vermieter nicht verpflichtet die Wasserkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch der Mieter abzurechnen. Er darf stattdessen bei der Betriebskostenabrechnung Wasser und Abwasser nach Wohnfläche berechnen. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Fall entschieden, in welchem nur eine Wohnung keinen Wasserzähler hatte. Der tatsächliche Verbrauch muss nur zugrunde gelegt werden, wenn alle Wohnungen einen Zähler haben.

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter einer Wohnung bei der Betriebskostenabrechnung die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung verbrauchsabhängig abrechnen muss oder ob er den Anteil der Wohnfläche zugrunde legen darf, wenn - bis auf eine - alle übrigen Wohnungen im Gebäude mit einem Wasserzähler ausgerüstet sind.Die Klägerin rechnete... Lesen Sie mehr