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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.04.2008
- VIII ZR 75/07 -
Betriebskostenabrechnung: Mieter muss bei Heizungsumstellung auch höhere Kosten für Fernwärme anteilig tragen
Mietvertrag muss bestimmen, dass der Mieter die Betriebskosten der Heizung nach der Anlage 3 zu § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung tragen muss
Ein Vermieter, der während des laufenden Mietverhältnisses die Beheizung des Gebäudes auf Wärmelieferung umstellt, darf die Kosten der Wärmelieferung auf den Mieter umlegen. Dies gilt für Mietverträge, in denen bestimmt ist, dass der Mieter die Betriebskosten der Heizung trägt (nach Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung) und bei deren Abschluss die gültige Fassung der Verordnung die Umlegung der Kosten der Wärmelieferung vorsieht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Klägerin, die Wohnungsvermieterin des Beklagten ist, verlangt Nachzahlung von Heiz- und
Der Mietvertrag der Parteien sieht - unter Verweis auf die Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung - formularmäßig vor, dass der Mieter die Kosten des Heizungsbetriebs zu tragen hat. Die Wohnung wurde zunächst durch eine Zentralheizung mit Wärme versorgt.
Vermieter verlangt Heizkostennachzahlung nach Umstellung der Heizung auf Fernwärme
Im Jahr 2001 stellte der damalige Vermieter die Beheizung auf Fernwärmelieferung um. Mit der Heizkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 2004 verlangte die Klägerin eine Nachzahlung von 746,51 €.
Vermieter forderte Mieter auf, nach Einbau von Einzelwasseruhren direkte Verträge mit den Stadtwerken zu schließen
Im Mietvertrag ist ferner die Umlage der Kosten für Wasser und Entwässerung vereinbart. Im Jahr 2003 ließ die Klägerin Einzelwasseruhren in alle Wohnungen einbauen und forderte die Mieter auf, einen direkten Vertrag mit den Stadtwerken als Wasserversorger abzuschließen. Der Beklagte schloss einen solchen Vertrag nicht ab. Die Stadtwerke stellten den Wasserverbrauch in der Wohnung des Beklagten weiterhin der Klägerin in Rechnung. Diese Rechnung sowie den Gebührenbescheid der Gemeinde über die Entsorgung des Schmutzwassers übersandte die Klägerin dem Beklagten und forderte ihn zur Nachzahlung von 1.616,28 € auf.
Vorinstanzen wiesen die Klage ab
Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen, das Berufungsgericht hat die Berufung zurückgewiesen. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Klägerin hatte Erfolg.
BGH: Vermieter kann im laufenden Mietverhältnis die Heizungsanlage auf Fernwärme umstellen und die Kosten der Wärmelieferung verlangen, wenn Mieter und Vermieter vereinbart haben, dass die Kosten der Heizung nach Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung zu tragen sind
Im Hinblick auf die Heizkostenabrechnung hat der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass die Klägerin – anders als das Berufungsgericht gemeint hat – nach dem Mietvertrag berechtigt war, auch die Kosten der Lieferung von Fernwärme anteilig auf den beklagten Mieter umzulegen. Der Senat hat seine Rechtsprechung bestätigt (vgl. BGH, Urteil v. 27.06.2007 - VIII ZR 202/06 -), wonach der Vermieter, der während des laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer im Haus vorhandenen Heizungsanlage einstellt und statt dessen Fernwärme bezieht, die Kosten der Wärmelieferung auf den Mieter umlegen darf, wenn im Mietvertrag bestimmt ist, dass der Mieter die
BGH: Vermieter durfte Wasserrechnungen an den Mieter weiterleiten
Im Hinblick auf die Wasser- und Abwasserkosten hat der Bundesgerichtshof der Klage stattgegeben. Die Klägerin hat die
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BGB § 556
Zur Abrechnung von Wasserkosten gegenüber einem einzelnen Mieter, der nach erfolgtem Einbau von Einzelwasserzählern keinen direkten Vertrag mit dem Versorger abgeschlossen hat.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 74/08 des BGH vom 16.04.2008
- Amtsgericht Pinneberg, Urteil vom 07.07.2006
[Aktenzeichen: 73 C 62/06] - Landgericht Itzehoe, Urteil vom 28.02.2007
[Aktenzeichen: 9 S 68/06]
Jahrgang: 2008, Seite: 730 GE 2008, 730 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2008, Seite: 736 MDR 2008, 736 | Zeitschrift: Mietrechtliche Mitteilungen. Beilage zu Mieter Magazin (MM)
Jahrgang: 2008, Seite: 226 MM 2008, 226 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2008, Seite: 2105 NJW 2008, 2105 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2008, Seite: 442 NZM 2008, 442 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2008, Seite: 350 WuM 2008, 350 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2008, Seite: 702 ZMR 2008, 702
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Dokument-Nr. 5921
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