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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 17.07.2017
- 6 U 18/17 -
Kein Schadensersatzanspruch gegen Gartenbauunternehmer nach Sturz über Schaufel im erkennbaren Baustellenbereich
Gartenbauunternehmer muss Werkzeuge im Baustellenbereich nicht beiseite räumen oder besonders sichern
Begibt sich eine Person freiwillig in einen gut erkennbaren Baustellenbereich und stürzt dort über eine Schaufel, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Gartenbauunternehmer. Dieser ist nicht verpflichtet, Werkzeuge im Baustellenbereich beiseite zu schaffen oder besonders zu sichern. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2015 wurde auf einem Grundstück im Bereich der Grundstücksgrenze zu einer Nachbarin Gartenbauarbeiten ausgeführt. Dabei war mit der Nachbarin abgesprochen, dass ihr Grundstück mitgenutzt werden durfte. An einem Tag im März 2015 kam die Nachbarin zu dem Gartenbauunternehmer, während dieser mit seinen Mitarbeitern Arbeiten vornahm, um mit diesem die anstehenden Arbeiten auf ihrem Grundstück zu besprechen. Dabei stürzte sie über eine auf den Boden liegende Schaufel und verletzte sich. Sie klagte daher gegen den Gartenbauunternehmer auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.... Lesen Sie mehr
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