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Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.02.2021
- L 4 KR 1701/20 -
Keine Versorgung mit Cannabis wegen Schlafapnoesyndroms mit Schlafstörungen und Zähneknirschen
Keine schwerwiegende Erkrankung gemäß § 31 Abs. 6 SGB V
Ein Anspruch auf Versorgung mit Cannabis gemäß § 31 Abs. 6 SGB V besteht bei einem Schlafapnoesyndrom mit Schlafstörungen und Zähneknirschen nicht. Insofern liegt keine schwerwiegende Erkrankung im Sinne der Vorschrift vor. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Mann seit Ende 2018 von der gesetzlichen Krankenversicherung die Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten der Sorte Pedanios 22/1 mit einer Tagesdosis von 2,5 g. Dies sollte der Behandlung seines Schlafapnoesyndroms mit Schlafstörungen und Zähneknirschen dienen. Da die Krankenversicherung die Versorgung ablehnte, erhob der Mann Klage. Das Sozialgericht Reutlingen wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Kläger habe keinen Anspruch auf eine Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten... Lesen Sie mehr
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