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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zierteich“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.04.1993
- 22 U 272/92 -
Pflicht zum Anbringen einer Absicherung um Zierteich zum Schutz von Kleinkindern bei nicht eingefriedetem Grundstück
Mit Fehlverhalten von Kleinkindern ist zu rechnen
Legt ein Grundstückseigentümer ein Zierteich an, so muss er zum Schutz von Kleinkindern eine Absicherung anbringen, wenn sein Grundstück nicht eingefriedet ist und Kleinkinder in der Nähe wohnen. Denn mit dem Fehlverhalten von Kleinkindern muss gerechnet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein Grundstückseigentümer, der auf seinem nicht eingefriedeten Grundstück einen Zierteich anlegte, verpflichtet ist, zum Schutz von Kleinkindern eine Absicherung anzubringen.Das Oberlandesgericht Düsseldorf führte zunächst aus, dass jeder Grundstückseigentümer, der eine Gefahrenquelle schafft, im Rahmen des Zumutbaren und Notwendigen verpflichtet sei, Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung von drohenden Gefahren zu treffen. Dies gelte jedoch grundsätzlich nur für Personen, die sich befugterweise im Gefahrenbereich aufhalten. Eine... Lesen Sie mehr
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