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Amtsgericht Bad Segeberg, Urteil vom 21.11.1991
17 C 122/91 -

Lagerung von Baumaterial auf dem Wohngrundstück rechtfertigt Mietminderung von 10 %

Minderung des Gebrauchswerts liegt vor

Wird auf dem Wohngrundstück Baumaterial gelagert, so liegt darin eine Minderung des Gebrauchswerts. Diese rechtfertigt eine Mietminderung von 10 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Segeberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, weil auf dem Wohngrundstück Baumaterial gelagert wurde. Der Vermieter akzeptierte die Minderung nicht. Seiner Meinung nach habe dem Mieter kein Recht zur Mietminderung zugestanden, da bereits bei Beginn des Mietverhältnisses auf dem Grundstück Baumaterial gelegen habe und der Mieter somit Kenntnis vom Mangel hatte. Der Vermieter klagte daher auf Zahlung der ausstehenden Miete.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Amtsgericht Bad Segeberg entschied gegen den Vermieter. Dem Mieter habe ein Recht zur Mietminderung zugestanden. Denn die teilweise Belegung eines Wohngrundstücks mit Baumaterial habe den Gebrauchswert gemindert und stelle daher einen Mangel der Mietsache dar. Dieser Mangel habe vom Mieter nicht hingenommen werden müssen. Er habe seine Miete damit um 10 % mindern dürfen. Zwar sei dies bei Betriebsgrundstücken anders zu beurteilen. Hier habe jedoch ein Wohngrundstück vorgelegen.

Kenntnis vom Mangel war unbeachtlich

Unbeachtlich sei darüber hinaus gewesen, so das Amtsgericht weiter, dass bereits bei Beginn des Mietverhältnisses Baumaterial auf dem Grundstück lag. Dieser Umstand habe nicht das Recht zur Minderung gemäß § 539 BGB (neu: § 536 b BGB) ausgeschlossen. Denn ein verständiger Mieter könne davon ausgehen, dass es sich dabei nicht um einen Dauerzustand handelt. Vielmehr sei bei einer solchen Lagerung auf einem Wohngrundstück, von einem vorübergehenden Zustand auszugehen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.05.2013
Quelle: Amtsgericht Bad Segeberg, ra-online (zt/WuM 1992, 477/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1992, Seite: 477
WuM 1992, 477

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Dokument-Nr.: 13340 Dokument-Nr. 13340

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Kommentare (2)

 
 
christian jung schrieb am 26.10.2018

ps ...gekachelte Fläche auf denen Elektroaltgeräte,Mülltonnen und co stehen...abfalltonne als bauschuttentsorgung genutzt..lieben dank nochmals

christian jung schrieb am 26.10.2018

Hallihallo und dank vorab....gute Informationen.... zählt Bauschutt im Keller(auch Schimmel)und auf der gekachelten Fläche (neben verwildertem Garten im erdgeschoss) auch zum Wohngrundstück dazu???? Vielen dank nochmal..

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