Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 26.06.2014
- 7 C 95/14 -
Ordentliche Kündigung eines psychisch erkrankten Mieters bei bestehender Gesundheitsgefährdung der Mitmieter und Vorliegen von Sachschäden zulässig
Entzünden eines offenen Feuers in der Wohnung sowie Verursachung einer massiven Überschwemmung begründen erheblichen Pflichtenverstoß
Einem psychisch erkrankten Mieter kann jedenfalls dann ordentlich gekündigt werden, wenn durch sein Verhalten eine Gesundheitsgefahr für die Mitmieter besteht und er fremdes Eigentum beschädigt. So stellt es einen erheblichen Pflichtenverstoß dar, wenn der Mieter ein offenes Feuer in der Wohnung entzündet und eine massive Überschwemmung verursacht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Neukölln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein unter schizoaffektiven Psychosen leidender
Kein Recht zur fristlosen Kündigung wegen stationärer Behandlung des Mieters
Das Amtsgericht Neukölln führte zum Fall zunächst aus, dass die Vorfälle eine
Gesundheitsgefahr und Eigentumsschäden rechtfertigten ordentliche Kündigung
Nach Auffassung des Amtsgerichts sei es aber zulässig gewesen, den
Gesundheitsgefahr und Eigentumsschäden rechtfertigten ordentliche Kündigung
Zugunsten des Mieters sei zwar zu berücksichtigen gewesen, so das Amtsgericht weiter, dass eine Benachteiligung aufgrund von Krankheit und Behinderung grundsätzlich ausgeschlossen ist und dass der grundgesetzlich garantierte Schutz der eigenen Wohnung auch gegenüber psychisch kranken Menschen gilt (vgl. BGH, Urt. v. 08.12.2004 - VIII ZR 218/03 -). Gegenüber psychisch erkrankten Menschen sei eine erhöhte Toleranz zu fordern. Die Toleranz finde jedoch ihre Grenzen darin, dass das Leben und die Gesundheit der Mitmieter sowie das
Begonnene Therapie unerheblich
Das Amtsgericht hielt es für unerheblich, dass der
Gewährung einer Räumungsfrist von sechs Monaten
Angesichts der zu erwartenden Schwierigkeiten des Mieters, eine neue Wohnung zu finden, gewährte das Amtsgericht eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2015
Quelle: Amtsgericht Neukölln, ra-online (zt/GE 2014, 1656/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 1656 GE 2014, 1656
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20441
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20441
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.