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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „erhebliche“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 24.07.2023
- 9 K 1721/23.TR -

Tischtennisplatte auf Spielplatz darf bleiben

Lärm des Tischtennisspiels ist als sozialadäquat zu dulden

Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage der Eigentümerin eines Wohnhauses, mit der sie im Wesentlichen die Entfernung einer Tischtennisplatte von dem in ihrer Nachbarschaft gelegenen Spielplatz begehrt, abgewiesen.

Der Klägerin gehört ein Einfamilienhaus in einem Dorfgebiet der beklagten Ortsgemeinde. Auf dem angrenzenden Grundstück befindet sich ein von der Ortsgemeinde betriebener Kinderspielplatz, der ausweislich der Beschilderung die Benutzung für Kinder unter 14 Jahre in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr gestattet. Im Frühjahr 2023 wurde zusätzlich zu den vorhandenen Spielgeräten eine Tischtennisplatte auf dem Spielplatz aufgestellt. Hiergegen setzte sich die Klägerin mit der beim erkennenden Gericht erhobenen Klage zur Wehr, mit der sie die Entfernung der Tischtennisplatte, hilfsweise die zeitliche Einschränkung des Spielbetriebs von Dritten begehrt.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 30.03.2022
- 854 Ls 266 Js 133457/21 -

Fast zwei Jahre Haft für gescheiterten Einbruch

Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten tat- und schuldangemessen

Das Amtsgericht München verurteilte einen 32jährigen Maler wegen versuchten Privat­wohnung­seinbruchs­diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Gesamt­freiheits­strafe von 1 Jahr und 8 Monaten.

Mitte Dezember 2019, brach der Angeklagte gemeinsam mit einem weiteren Täter in ein freistehendes Einfamilienhaus ein. Zunächst kletterte der Täter auf einen Holzstapel, der neben der Garage stand. Von dort gelangte er auf das Garagendach und sodann weiter auf das Dach des Hauses. Dort hebelten die beiden Männer ein Dachflächenfenster auf und gelangten so in das Gäste-WC des Hauses.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2021
- 37 C 420/20 -

Kostenfreier Reiserücktritt wegen voraussichtlicher umfassender Maskenpflicht am Urlaubsort wegen Virus-Pandemie

Erhebliche Beeinträchtigung der Urlaubsreise durch Maskenpflicht

Ist abzusehen, dass am Urlaubsort wegen einer Virus-Pandemie sowohl für geschlossene Räume als auch in der Öffentlichkeit eine Maskenpflicht besteht, kann dies zum kostenfreien Reiserücktritt berechtigen. Denn in der Maskenpflicht kann eine erhebliche Beeinträchtigung der Urlaubsreise liegen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn am Urlaubsort Temperaturen von 30 °C herrschen und es ich um einen Strandurlaub handelt. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2020 wollte eine Familie eine Pauschalreise nach Mallorca unternehmen. Nachdem der Familienvater aber im Juni 2020 erfuhr, dass wegen der herrschenden Corona-Pandemie voraussichtlich am Urlaubsort eine Maskenpflicht bestehen wird, trat er vom Reisevertrag zurück. Nach der geplanten Regelung musste überall, wo ein Abstand zu anderen... Lesen Sie mehr

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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.10.2017
- 2-24 S 20/17 -

Recht zur Kündigung des Reisevertrags aufgrund Änderung der Beförderungsklasse von Premium auf Economy Class

Geringerer Beförderungskomfort für auf Rollstuhl angewiesenen Reisenden stellt erheblichen Reisemangel dar

Bucht ein auf einen Rollstuhl angewiesener Reisender aufgrund des erhöhten Beförderungs­komforts die Premium Class, so stellt es einen erheblichen Reisemangel dar, wenn die Beförderungsklasse in Economy Class geändert wird. In diesem Fall kann der Reisende den Reisevertrag kündigen und den Reisepreis gemäß § 651 e Abs. 3 BGB zurück verlangen. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar verpasste aufgrund von Verzögerungen beim Zubringerflug ihren Weiterflug von Frankfurt am Main nach Phuket. Die Reiseveranstalterin bot zwar einen Ersatzflug an. Dieser war aber mit einem zusätzlichen Umstieg in Bangkok und einer Beförderung in der Economy Class verbunden. Die Ehefrau hatte jedoch extra Sitze in der Premium Class... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Melsungen, Urteil vom 07.12.2017
- 4 C 325/17 (70) -

Fristlose Kündigung eines Mieters mit geistiger Behinderung aufgrund massiven Einschlagens einer Wohnungseingangstür mit Holzhammer

Auffälliges Sozialverhalten der Nachbarschaft rückt Beschädigung nicht in milderes Licht

Beschädigt ein Mieter mit einer geistigen Behinderung die Wohnungseingangstür eines Mitmieters mit einem Holzhammer so sehr, dass sie ausgetauscht werden muss, rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2 BGB ohne vorherige Abmahnung. Dass die Nachbarschaft ebenfalls sozial auffällig ist, rückt die Beschädigung nicht in ein milderes Licht. Dies hat das Amtsgericht Melsungen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2017 beschädigte ein Mieter die Wohnungseingangstür eines Mitmieters mit einem Holzhammer so sehr, dass die ausgetauscht werden musste. Hintergrund der Tat war, dass sich der Mitmieter ungebührlich gegenüber der Freundin des Mieters verhalten hatte. Sowohl der Mieter als auch der Mitmieter waren geistig behindert. Das Wohnhaus befand... Lesen Sie mehr

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Landgericht Oldenburg, Urteil vom 30.06.1995
- 2 S 415/95 -

Unterlassen der Gartenpflege sowie erhebliche Beschädigung der Wohnung durch Hundehaltung rechtfertigen ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses

Pflicht zum pfleglichen Umgang mit der Mietsache

Ein Mieter ist verpflichtet, mit der Mietsache pfleglich umzugehen. Kommt es daher neben der unterlassenen Gartenpflege zu einer erheblichen Beschädigung der angemieteten Wohnung aufgrund der Hundehaltung des Mieters, so rechtfertigt dies die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Oldenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde dem Mieter einer Wohnung nebst Garten ordentlich gekündigt. Der Grund für die Kündigung war, dass die Hunde des Mieters die Terrassentür und Fenster der Wohnung zerkratzten. Zudem wurden die Innenwände der Wohnung sowie der Teppichboden erheblich verschmutzt. Ferner unterließ der Mieter die mietvertraglich geschuldete Gartenpflege. Da der Mieter... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 26.06.2014
- 7 C 95/14 -

Ordentliche Kündigung eines psychisch erkrankten Mieters bei bestehender Gesund­heits­gefährdung der Mitmieter und Vorliegen von Sachschäden zulässig

Entzünden eines offenen Feuers in der Wohnung sowie Verursachung einer massiven Überschwemmung begründen erheblichen Pflichtenverstoß

Einem psychisch erkrankten Mieter kann jedenfalls dann ordentlich gekündigt werden, wenn durch sein Verhalten eine Gesundheitsgefahr für die Mitmieter besteht und er fremdes Eigentum beschädigt. So stellt es einen erheblichen Pflichtenverstoß dar, wenn der Mieter ein offenes Feuer in der Wohnung entzündet und eine massive Überschwemmung verursacht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Neukölln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein unter schizoaffektiven Psychosen leidender Mieter entzündete im März 2014 ein offenes Feuer in seiner Wohnung. Die daraufhin von den Mitmietern alarmierte Feuerwehr musste die Wohnungstür aufbrechen, um das Feuer zu löschen. Einige Tage später verursachte der Mieter eine massive Überschwemmung. So lief das Wasser von der im 3. Obergeschoss... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 21.11.2013
- 17 C 42/13 -

Ordentliche Kündigung wegen Mietrückständen nur bei Vorliegen eines Zahlungsverzugs über Zeitraum vom mindestens einen Monat

Mietrückstand muss zudem monatliche Miete übersteigen

Ein Vermieter kann nur dann eine ordentliche Kündigung wegen Mietrückständen aussprechen, wenn die Rückstände erheblich sind. Voraussetzung ist daher, dass die Mietrückstände den Betrag einer monatlichen Miete übersteigen und der Zahlungsverzug über einen Zeitraum von mindestens einem Monat vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lichtenberg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Den Mietern einer Wohnung wurde im November 2013 wegen Mietrückständen ordentlich gekündigt. Hintergrund der Rückstände waren ständige nicht vollständig gezahlte Mieten. Da die Mieter die Kündigung nicht akzeptierten, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Lichtenberg entschied gegen die... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 13.06.2014
- 232 C 53/14 -

Lang anhaltende störende, aggressive und bedrohliche Handlungen einer Mieterin rechtfertigen fristlose Kündigung

Angesichts eines akut bedrohlichen Verhaltens ist regelmäßig keine Räumungsfrist zu gewähren

Stört eine Mieterin durch aggressive und bedrohliche Handlungen über einen langen Zeitraum hinweg den Hausfrieden erheblich, so kann sie fristlos gekündigt werden. In einem solchen Fall ist regelmäßig auch keine Räumungsfrist zu gewähren. Keine Rolle spielt zudem die aufgrund einer psychischen Erkrankung fehlende Schuldfähigkeit der Mieterin. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einer Mieterin fristlos gekündigt nachdem sie sich über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren hinweg gegenüber den Mietern des Hauses aggressiv und bedrohlich verhielt. So kam es beispielhaft zu folgenden Vorfällen: Verletzung des Besuchers eines Mieters mit einer Glasflasche, wiederholte beleidigende Äußerungen, massives und langanhaltendes Geschrei,... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.08.2008
- 2-24 S 29/07, 2/24 S 29/07 -

Reisepreisminderung von 50 % wegen erheblicher Lärmbelästigung im Rahmen von Aufbauarbeiten außerhalb der Hotelanlage

Erhebliche Beeinträchtigung der Reise rechtfertigt zudem Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude

Kommt es aufgrund von Aufbauarbeiten außerhalb der Hotelanlage zu einer erheblichen Lärmbelästigung, so kann dies eine Reisepreisminderung von 50 % rechtfertigen. Zudem liegt in einem solchen Fall eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise vor, welche ein Schaden­ersatz­anspruch wegen entgangener Urlaubsfreude begründet. Dies hat das Landgericht Mönchengladbach entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während der ersten Woche ihres Urlaubs im Mai 2006 mussten zwei Hotelgäste eine massive Lärmbelästigung ertragen. Diese entstanden aufgrund der in etwa 25 Meter von der Hotelanlage stattfindenden Aufbauarbeiten für eine Modenschau. In der Zeit von 8 bis 18 Uhr kam es zu Beeinträchtigungen durch Metall- und Holzsägearbeiten, Hämmern, fallen... Lesen Sie mehr