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Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.12.2004
- VIII ZR 218/03 -
Fristlose Kündigung einer psychisch erkrankten Mieterin: Unwirksamkeit der Kündigung aufgrund durch Räumung bedingte Gefahr der Selbsttötung bzw. Selbstgefährdung
Interesse der Mieterin überwiegt Interesse des Vermieters
Stört eine psychisch erkrankte Mieterin über eine lange Zeit den Hausfrieden, insbesondere zur Nachtzeit, so rechtfertigt dies dann keine fristlose Kündigung, wenn durch die Räumung die Gefahr einer Selbsttötung oder Selbstgefährdung besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Über eine lange Zeit störte eine 77 Jahre alte
Amtsgericht und Landgericht hielten fristlose Kündigung für unwirksam
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Freiburg hielten die
Bundesgerichtshof verneinte ebenfalls Wirksamkeit der Kündigung aufgrund Gefahr der Selbsttötung oder Selbstgefährdung
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Revision der Vermieterin zurück. Es sei vor allem unter dem Gesichtspunkt des Rechts auf Leben und körperlicher Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG), des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie des Rechtsstaatsprinzips nicht zu beanstanden gewesen, dass das Landgericht die Belange der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2015
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Freiburg, Urteil vom 27.06.2003
- Bei Suizidgefahr darf die Räumungsvollstreckung nur mit Anordnung konkreter Betreuungsmaßnahmen durchgeführt werden
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.11.2005
[Aktenzeichen: V ZB 24/05]) - Fristlose Kündigung einer geistig gestörten Mieterin: Bestehende Gefahr für Mitmieter rechtfertigt keine Gewährung einer Räumungsfrist von einem Jahr
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 20.07.2014
[Aktenzeichen: 18 T 91/14])
Jahrgang: 2005, Seite: 296 GE 2005, 296 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2005, Seite: 300 NZM 2005, 300 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2005, Seite: 125 WuM 2005, 125 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2005, Seite: 183 ZMR 2005, 183
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Dokument-Nr. 20433
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