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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Entlastungsbetrag“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 05.02.2015
- III R 9/13 -
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Bei Meldung des Kindes in Wohnung des Alleinerziehenden ist Haushaltszugehörigkeit unwiderlegbar zu vermuten
Anspruch auf Entlastungsbetrag kann auch bestehen, wenn Kind tatsächlich in einer eigenen Wohnung lebt
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Meldung eines Kindes in der Wohnung eines Alleinerziehenden eine unwiderlegbare Vermutung für die Haushaltszugehörigkeit des Kindes begründet und bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu gewähren ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war im Streitjahr 2010 verwitwet und Vater einer Tochter, für die ihm Kindergeld zustand. Die Tochter war zwar in der Wohnung des Vaters gemeldet. Da sie aber in einer eigenen Wohnung lebte, lehnte es das Finanzamt ab, dem Kläger den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24 b des Einkommensteuergesetzes in der für das Streitjahr geltenden Fassung --EStG--) zu gewähren. Die hiergegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg.Der Bundesfinanzhof hob das Urteil des Finanzgerichts auf und setzte die Einkommensteuer unter Berücksichtigung des Entlastungsbetrags fest. Nach § 24 b Abs. 1 Satz 1 EStG... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.05.2013
- III R 12/12 -
Grobes Verschulden des Steuerberaters bei Verwendung einer "komprimierten" Elster-Einkommensteuererklärung
Steuerberater übernahm Verantwortung für Vollständigkeit der Angaben
Den Steuerberater trifft ein grobes Verschulden, wenn er seinem Mandanten lediglich eine "komprimierte" Elster-Einkommensteuererklärung zur Überprüfung aushändigt, ohne vorher den maßgebenden Sachverhalt vollständig zu ermitteln und seinem Mandanten damit die Möglichkeit nimmt, die darin enthaltenen Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger hatte mit seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Kind zunächst in einem Haushalt gelebt. Wegen des Zusammenlebens mit der Kindsmutter stand ihm der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24 b des Einkommensteuergesetzes von 1.308 Euro nicht zu, so dass in seinen Einkommensteuererklärungen keine entsprechenden... Lesen Sie mehr
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