die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einkommenssteuererklärung“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.06.2024
- 1 K 1219/21 -
Zum Begriff „Betriebsstätte“ im Reisekostenrecht
BFH-Rechtsprechung für Begriff der Betriebsstätte maßgeblich
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) hat entschieden, dass sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl I 2013, 285) nur der Begriff der "Arbeitsstätte" und nicht auch der Begriff der "Betriebsstätte" geändert habe.
Der Kläger erzielte in den Streitjahren 2016 bis 2018 als IT-Berater Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Seine Tätigkeit übte er an vier Tagen pro Woche am Sitz seines (einzigen) Kunden aus. In seinen Einkommensteuererklärungen machte er Aufwendungen für die Fahrten von seiner Wohnung zum Kunden und zurück als Betriebsausgaben geltend, und zwar nach Dienstreisegrundsätzen (0,30 €/km für Hin- und Rückfahrt) und nicht mit der Entfernungspauschale (0,30 €/km für die Entfernung zwischen Wohnung und Betrieb des Kunden). Das beklagte Finanzamt hingegen folgte der Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2014, BGBl... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 23.02.2023
- 5 K 190/22 -
FG Hamburg zum Umzug während Corona-Pandemie
Umzugskosten als Werbungskosten anzuerkennen
Umzugskosten können nach ständiger Rechtsprechung beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Eine solche Erleichterung kann für das Streitjahr 2020 auch anzunehmen sein, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können. Dies hat das Finanzgericht Hamburg entschieden.
Die Kläger begehrten die Anerkennung von Umzugskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit. Sie bewohnten im Streitjahr 2020 zunächst eine ca. 65 m2 große Wohnung ohne Arbeitszimmer und zogen im Juli 2020 in eine ca. 110 m2 große Wohnung, in der sie über zwei Arbeitszimmer mit je 10,57 m2 verfügten. In der Einkommensteuererklärung erklärten die... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 25.02.2021
- 10 K 1622/18 -
Mitgliedsbeiträge an ausbildende Musikvereine bei Einkommensteuer absetzbar
Musikalische Ausbildung keine reines Freizeitvergnügen
Gemeinnützige Musikvereine, die nicht nur untergeordnet ausbilden, dürfen auch für gezahlte Mitgliedsbeiträge Spendenbescheinigungen ausstellen. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist ein gemeinnütziger Musikverein. Er unterhält neben seinem Orchesterbetrieb eine Bläserklasse an einer Schule und ein Nachwuchsorchester zur musikalischen Jugendarbeit. Der Verein bildet Musiker im Bereich der Blasmusik und des Dirigats aus. Mitglieder des Vereins sind überwiegend Freizeitmusiker sowie vereinzelt Musikstudenten... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.06.2020
- VIII R 29/19 -
Keine Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
Bundesfinanzhof zur elektronischen Erklärungsabgabe bei Kleinstunternehmen
Die Abgabe der Einkommensteuererklärung durch Datenfernübertragung ist wirtschaftlich unzumutbar, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den Einkünften steht, die die Pflicht zur elektronischen Erklärungsabgabe auslösen. Das hat der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Urteil vom 16.06.2020 entschieden.
Der Kläger war seit 2006 selbständiger Physiotherapeut. Mitarbeiter und Praxis-/ Büroräume hatte er nicht, ebenso wenig einen Internetzugang. Bis einschließlich 2016 veranlagte das Finanzamt (FA) den Kläger auf der Grundlage der handschriftlich ausgefüllten amtlichen Erklärungsvordrucke zur Einkommensteuer. Für das Streitjahr 2017 forderte es den Kläger mehrfach erfolglos zur elektronischen... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.05.2020
- 3 K 2036/19 -
Prozesskosten wegen Baumängeln am selbst genutzten Eigenheim keine außergewöhnlichen Belastungen
Keine Gefährdung der Existenzgrundlage
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eigenheims entstanden sind, nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sind.
Im Oktober 2015 beauftragten die Kläger (= Eheleute) ein Massivbau-Unternehmen mit der Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Unterkellerung auf einem in ihrem Eigentum stehenden Grundstück in der Südpfalz. Wegen gravierender Planungs- und Ausführungsfehler gingen die Kläger gegen das Bauunternehmen gerichtlich vor, unter anderem im Wege eines Beweissicherungsverfahrens. Allein im... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.05.2019
- VIII R 20/16 -
Abgeltungsteuer: Frist für Antrag auf Regelbesteuerung gilt auch bei nachträglich erkannter verdeckter Gewinnausschüttung
Möglichkeit einer Wiedereinsetzung gemäß § 110 der Abgabenordnung bei nicht gestelltem vorsorglichem Antrag auf Regelbesteuerung besteht nicht
Steuerpflichtige mit Kapitalerträgen aus einer unternehmerischen Beteiligung müssen den Antrag auf Regelbesteuerung anstelle der Abgeltungsteuer spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung stellen, um so die anteilige Steuerfreistellung im Rahmen des sogenannten Teileinkünfteverfahrens zu erlangen. Dies entschied der Bundesfinanzhof zu § 32 d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Antragsfrist gilt auch, wenn sich das Vorliegen von Kapitalerträgen erst durch die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung im Rahmen einer Außenprüfung ergibt. Hat der Steuerpflichtige keinen vorsorglichen Antrag auf Regelbesteuerung gestellt, besteht dann auch nicht die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung gemäß § 110 der Abgabenordnung (AO).
Im zugrunde liegenden Streitfall war der Kläger Alleingesellschafter der A-GmbH und Geschäftsführer der B-GmbH, einer 100 %-igen Tochtergesellschaft der A-GmbH. Er bezog in den Streitjahren 2009 bis 2011 von der B-GmbH Gehalts- und Tantiemezahlungen sowie Honorare für Beratungsleistungen. Diese erklärte er bei seinen Einkünften aus selbständiger bzw. nichtselbständiger Arbeit. Einkünfte... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 04.09.2017
- 11 K 1108/17 E -
Tätigkeitsvergütung eines Insolvenzverwalters ist keine außergewöhnliche Belastung
Vergütung des Insolvenzverwalters ist weder als Betriebsausgaben noch als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung beim Insolvenzschuldner nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung führt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Insolvenzverwalter in einem Verbraucherinsolvenzverfahren. Der Insolvenzschuldner hatte zuvor betriebliche Einkünfte erzielt. Das Insolvenzgericht setzte zu Gunsten des Klägers eine Insolvenzverwaltervergütung in Höhe von 3.760 Euro fest und kündigte die Restschuldbefreiung an. Die Vergütung machte der Kläger im Rahmen der für den Insolvenzschuldner... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 02.07.2018
- IX R 31/16 -
BFH zur Entschädigungszahlung für Überspannung eines Grundstücks mit Stromleitung
Einmalige Zahlung unterliegt nicht der Einkommenssteuer
Eine Entschädigung, die dem Grundstückseigentümer einmalig für die grundbuchrechtlich abgesicherte Erlaubnis zur Überspannung seines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, unterliegt nicht der Einkommensteuer. Wird die Erlaubnis erteilt, um einer drohenden Enteignung zuvorzukommen, liegen weder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung noch sonstige Einkünfte vor. Dies hat der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im verhandelten Streitfall war der Steuerpflichtige Eigentümer eines selbstbewohnten Hausgrundstücks, das beim Bau einer Stromtrasse mit einer Hochspannungsleitung überspannt wurde. Der Steuerpflichtige nahm das Angebot des Netzbetreibers an, der ihm für die Erlaubnis, das Grundstück überspannen zu dürfen und die dingliche Absicherung dieses Rechts durch eine immerwährende beschränkt... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.08.2017
- VIII R 32/15 -
Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei Steuerhinterziehung durch Miterben
Steuerhinterziehung führt zu Verlängerung der Festsetzungsfrist für verkürzte Steuer auf zehn Jahre
Die Festsetzungsfrist aufgrund einer Steuerhinterziehung verlängert sich bei einem Erbfall auch dann, wenn der demenzerkrankte Erblasser ausländische Kapitaleinkünfte nicht erklärt, jedoch ein Miterbe von der Verkürzung der Einkommensteuer wusste und selbst eine Steuerhinterziehung begeht. Dies entschied der Bundesfinanzhof und verwies darauf, dass die Verlängerung der Festsetzungsfrist auf zehn Jahre dabei auch zu Lasten des Miterben wirkt, der von der Steuerhinterziehung keine Kenntnis hat.
Im zugrunde liegenden Streitfall war die Klägerin gemeinsam mit ihrer Schwester Erbin ihrer verstorbenen Mutter. Die Erblasserin hatte in den Jahren 1993 bis 1999 Kapitaleinkünfte im Ausland erzielt, die sie nicht in ihren Einkommensteuererklärungen angegeben hatte. Seit 1995 war sie aufgrund einer Demenzerkrankung nicht mehr in der Lage, wirksame Einkommensteuererklärungen abzugeben.... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.01.2018
- VI R 41/16 -
Finanzamt kann Fehler bei Übernahme elektronisch übermittelter Lohndaten anstelle des vom Arbeitnehmer erklärten Arbeitslohns nicht nachträglich berichtigen
Fehlerhafte Erfassung von Arbeitslohn ist nicht auf mechanisches Versehen sondern auf Ermittlungsfehler des Finanzamts zurückzuführen
Gleicht das Finanzamt bei einer in Papierform abgegebenen Einkommensteuererklärung den vom Arbeitgeber elektronisch übermittelten Arbeitslohn nicht mit den Angaben des Steuerpflichtigen zu seinem Arbeitslohn in der Erklärung ab und werden die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Einkommensteuerbescheid infolgedessen zu niedrig erfasst, kann das Finanzamt den Fehler nicht im Nachhinein berichtigen. Dies hat der Bundesfinanzhof zur offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 der Abgabenordnung (AO) entschieden.
Die Klägerin war im Streitjahr (2011) zunächst bei der X GmbH und später bei der Y GmbH beschäftigt. Ihren aus diesen beiden Arbeitsverhältnissen bezogenen Arbeitslohn erklärte sie gegenüber dem Finanzamt zutreffend. Die Erklärung wurde in Papierform eingereicht. Das Finanzamt berücksichtigte im Einkommensteuerbescheid lediglich den Arbeitslohn aus dem Arbeitsverhältnis mit der Y GmbH.... Lesen Sie mehr