die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Elster-Einkommensteuererklärung“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Köln, Urteil vom 14.12.2022
- 9 K 2507/20 und 9 K 2814/20 -
Zahlungen von 50.000 Euro bzw. 1,3 Millionen Euro sind kein steuerfreies Trinkgeld
Geldgeschenke von hohem Wert sind kein Trinkgeld im Sinne des EStG
Zahlungen in Höhe von 50.000 Euro bzw. rund 1,3 Mio. Euro sind regelmäßig keine steuerfreien Trinkgelder. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Ein an einer GmbH beteiligtes Unternehmen zahlte den beiden Prokuristen der GmbH Beträge von 50.000 Euro bzw. rund 1,3 Mio. Euro und bezeichnete die Zahlungen als "Trinkgelder". Die Prokuristen machten im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärungen geltend, dass die Zahlungen als Trinkgelder nach § 3 Nr. 51 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei seien. Die Beträge seien ihnen im Zusammenhang mit Beteiligungsveräußerungen von einem Dritten freiwillig und ohne einen Rechtsanspruch zusätzlich zu dem von der GmbH als Arbeitgeberin gezahlten Arbeitslohn gewährt worden.Das Finanzamt behandelte die Beträge als steuerpflichtigen Arbeitslohn.... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.10.2014
- VI R 82/13 -
Einkommensteuererklärung kann auch wirksam per Fax übermittelt werden
Erfordernis der Schriftlichkeit wird auch bei der Übermittlung einer Einkommensteuererklärung per Fax gewahrt
Eine Einkommensteuererklärung kann auch wirksam per Fax an das Finanzamt übermittelt werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls erzielte im Streitjahr 2007 ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Über den Inhalt der von ihrer Steuerberaterin erstellten Einkommensteuererklärung 2007 hatte sich die Klägerin ausschließlich telefonisch informiert und das ihr zugefaxte Deckblatt der Erklärung unterschrieben. Die Steuerberaterin übermittelte dem Finanzamt... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.05.2013
- III R 12/12 -
Grobes Verschulden des Steuerberaters bei Verwendung einer "komprimierten" Elster-Einkommensteuererklärung
Steuerberater übernahm Verantwortung für Vollständigkeit der Angaben
Den Steuerberater trifft ein grobes Verschulden, wenn er seinem Mandanten lediglich eine "komprimierte" Elster-Einkommensteuererklärung zur Überprüfung aushändigt, ohne vorher den maßgebenden Sachverhalt vollständig zu ermitteln und seinem Mandanten damit die Möglichkeit nimmt, die darin enthaltenen Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger hatte mit seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Kind zunächst in einem Haushalt gelebt. Wegen des Zusammenlebens mit der Kindsmutter stand ihm der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24 b des Einkommensteuergesetzes von 1.308 Euro nicht zu, so dass in seinen Einkommensteuererklärungen keine entsprechenden... Lesen Sie mehr