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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.10.2024
- 1 StR 58/24 -
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit "Cum-Ex-Geschäften"
Landgericht Wiesbaden muss Gesamtstrafe bilden
Der Bundesgerichtshof hat auch das zweite Urteil gegen Steueranwalt Hanno Berger bestätigt. Berger spielte für die Steuertricks rund um die Cum-Ex-Geschäfte eine wichtige Rolle. Die Revision wurde abgelehnt. Das Landgericht muss nun die Gesamtstrafe gegen den Anwalt festlegen.
Das Landgericht Wiesbaden hat den Angeklagten im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt sowie eine Einziehungsentscheidung getroffen.
Kapitalertragssteuer wurde mehrfach erstattet
Nach den Feststellungen des Landgerichts veranlasste und begleitete der Angeklagte die Umsetzung eines von ihm konzipierten Modells zur Durchführung der
Angeklagter war eine Schlüsselfigur
Der Angeklagte, ein Rechtsanwalt und Steuerberater, wirkte als Ideengeber und Berater bei der Planung und Umsetzung der Cum-Ex-Transaktionen mit. Teilweise reichte er zudem unter seinem Kanzleibriefkopf die Körperschaftsteuererklärungen, die falsche Angaben zu - tatsächlich nicht bestehenden - Steuererstattungsansprüchen enthielten, beim zuständigen Finanzamt ein. Der Angeklagte profitierte hiervon über zusätzliche Provisionsansprüche; deren Betrag wurde im landgerichtlichen Urteil eingezogen.
Der Bundesgerichtshof hat die auf die Behauptung eines Verfahrenshindernisses und die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten betreffend den Schuld- und Strafausspruch im Beschlusswege verworfen; insoweit ist das Verfahren damit rechtskräftig abgeschlossen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/pt)
- Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 30.05.2023
[Aktenzeichen: 6 KLs - 1111 Js 18753/21]
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Dokument-Nr. 34590
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