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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.03.2022
- 4 StR 357/21 -
Mittels durch Täuschung erlangte Geldkarte mit PIN abgehobene Geldbeträge können eingezogen werden
Abgehobenes Bargeld durch Betrugstaten erlangt
Erlangt ein Täter mittels Täuschung die Geldkarte mitsamt der PIN und hebt daraufhin Bargeld ab, so kann dieses gemäß § 75 Abs. 1 StGB eingezogen werden. Denn die abgehobenen Geldbeträge sind durch die Betrugstaten erlangt worden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2021 wurde ein Jugendlicher vom Landgericht Hagen wegen 11 Betrugstaten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Jugendliche hatte zusammen mit weiteren Personen dafür gesorgt, dass ihnen betagte Personen ihre
Zulässigkeit der Einziehung der mittels Betrug erworbenen Tatbeute
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die
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Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hagen, Urteil vom 04.05.2021
[Aktenzeichen: 51 KLs - 600 Js 662/20 - 2/21]
Jahrgang: 2022, Seite: 1399 NJW 2022, 1399
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Dokument-Nr. 34573
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