Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BVerfGE 5, 85
Sammlung: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE), Band: 5, Seite: 85
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BVerfGE 5, 85:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom17.08.1956
- 1 BvB 2/51 -
1956: 2. Parteienverbot des Bundesverfassungsgerichts / Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) wegen Verstoßes gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und aktiv kämpferischer agressiver Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung
Sind die Ziele, das Verhalten, die aktuelle Politik und der politische Gesamtstil einer Partei darauf gerichtet die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, so ist sie nach Art. 21 Abs. 2 GG verfassungswidrig und kann verboten werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle BVerfGE 5, 85 wird teils auch als „BVerfGE 5, S. 85“ zitiert.