Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BVerfGE 6, 389
Sammlung: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE), Band: 6, Seite: 389
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BVerfGE 6, 389:
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom10.05.1957
- 1 BvR 550/52 -
BVerfG-Entscheidung von 1957: Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität nicht verfassungswidrig
1957 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Strafvorschriften gegen die männliche Homosexualität (§§ 175, 175a StGB) nicht verfassungswidrig waren. Weder haben sie gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) noch gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) verstoßen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BVerfGE 6, 389 wird teils auch als „BVerfGE 6, S. 389“ zitiert.