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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.07.2011
- 1 BvR 932/10 -
Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes auf Kindesunterhalt bei Ermittlung des nachrangigen Ehegattenunterhalts nicht verfassungswidrig
Anrechnung des Kindergelds auf Unterhaltsbedarf des Kindes stellt keine Verletzung des Gebots der Gleichbehandlung von Bar- und Betreuungsunterhalt dar
Die Neuregelung der Kindergeldanrechnung sowie die aus ihr folgende Berechnung nachrangig geschuldeten Ehegattenunterhalts verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und ist somit nicht verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Der ein minderjähriges Kind betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes (Betreuungsunterhalt); der andere Elternteil ist zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Das
Bis 2007 erfolgte Verrechnung des ausgezahlten Kindergeldes mit Barunterhalt für betreuenden Elternteil
Nach der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Rechtslage wurde das dem betreuenden Elternteil ausgezahlte
Seit 2008 orientiert sich dynamischer Kindesunterhalt an einem im Gesetz festgeschriebenen Mindestunterhalt
Nach der am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Reform des Unterhaltsrechts orientiert sich der dynamische
Kindergeld ist als Einkommen des Kindes anzusehen
Der Bundesgerichtshof geht seit der Unterhaltsreform davon aus, dass das
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls ist sowohl seiner Tochter als auch seiner geschiedenen
Beschwerdeführer rügt Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot von Bar- und Betreuungsunterhalt
Der Beschwerdeführer sieht darin eine Verletzung des aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) folgenden Gleichbehandlungsgebots von Bar- und
Bundesverfassungsgericht verneint Verstoß gegen allgemeinen Gleichheitssatz
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da die Annahmevoraussetzungen nicht vorliegen. Die Neuregelung der Kindergeldanrechnung sowie die aus ihr folgende Berechnung nachrangig geschuldeten Ehegattenunterhalts verstoßen nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.
Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsbedarf der Tochter zulässig
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde: Es stellt keine Verletzung des Gebots der Gleichbehandlung von Bar- und
Kindergeld ist laut Gesetz zur Deckung des Barbedarfs des Kindes zu verwenden
Der Gesetzgeber hat im Zuge der Unterhaltsrechtsreform einen Systemwechsel bei der Zuweisung des Kindergeldes vollzogen, das nun nicht mehr den Eltern, sondern den Kindern selbst als deren eigenes Einkommen familienrechtlich bindend und unabhängig vom Außenverhältnis zwischen dem Bezugsberechtigten und der Familienkasse zugewiesen ist. Diese neue Zuweisung des Kindergeldes ergibt sich aus dem Wortlaut des § 1612 b BGB n.F., wonach dieses zur Deckung des Barbedarfs des Kindes zu verwenden ist, und entspricht im Übrigen dem Willen des Gesetzgebers. Aus den Gesetzesmaterialien ergibt sich des Weiteren, dass zur Ermittlung des nachrangigen Ehegattenunterhalts vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen infolge dieser geänderten Zuweisung nunmehr lediglich der Zahlbetrag an
Betreuungsunterhaltspflichtiger ist verpflichtet, Kindergeldanteil vollständig für Betreuungsunterhalt des Kindes zu verwenden
Mit dieser Änderung ist keine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2011
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
- BGH zur Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsanspruch privilegierter volljähriger Kinder
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.01.2007
[Aktenzeichen: XII ZR 166/04 ]) - BVerfG: Steuerliche Anrechnung des Kindergeldes nicht verfassungswidrig
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.10.2009
[Aktenzeichen: 2 BvL 3/05])
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Dokument-Nr. 12105
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