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Donnerstag, 21. November 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 26.08.2024

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.08.2024
- 20 D 135/23.AK -

Zulassung von Nachtflugverkehr am Flughafen Dortmund im dritten Anlauf rechtmäßig

Lärmschutzbelange der Bevölkerung wurden jetzt rechtsfehlerfrei abgewogen

Die Genehmigung der Bezirksregierung Münster über die Zulassung von Flugverkehr in den abendlichen Nachtstunden am Flughafen Dortmund ist nach Behebung der Mängel vorausgegangener Zulassungsentscheidungen rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht auf die Klage von drei Anwohnern aus Dortmund und Unna entschieden.

Mit Urteilen vom 03.12.2015 hatte das Oberverwaltungsgericht die ursprüngliche Fassung der Genehmigung vom 23.05.2014, mit der erstmalig planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und planmäßige Starts bis 22.30 Uhr zugelassen worden waren, wegen Abwägungsmängeln für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Die zur Behebung dieser Abwägungsmängel erlassene Änderungsgenehmigung vom 01.08.2018, mit der planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr, verspätete Landungen bis 23.30 Uhr und verspätete Starts bis 22.30 Uhr zugelassen wurden, hatte das Oberverwaltungsgericht aufgrund neuerlicher Abwägungsmängel mit Urteilen vom 26.01.2022 ebenfalls für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Beschluss vom 04.05.2023
- C-300/21 -

Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch

Immaterieller Schaden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten

Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadensersatzanspruch. Der Schadensersatzanspruch hängt jedoch nicht davon ab, dass der entstandene immaterielle Schaden eine gewisse Erheblichkeit erreicht. Dies hat der EuGH entschieden.

Ab dem Jahr 2017 sammelte die Österreichische Post Informationen über die politischen Affinitäten der österreichischen Bevölkerung. Mit Hilfe eines Algorithmus definierte sie anhand sozialer und demografischer Merkmale "Zielgruppenadressen". Aus den so gesammelten Daten leitete die Österreichische Post ab, dass ein bestimmter Bürger eine hohe Affinität zu einer bestimmten österreichischen... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.06.2024
- 4 K 2351/23 -

Kein zwingender Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung und einer Steuererstattung

Zu den Anforderungen an die Ermessensausübung bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 Abs. 1 AO n.F. in Erstattungsfällen

Im Rahmen des Erschließungsermessens zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 Abs. 1 AO n.F. kann unter anderem von Bedeutung sein, ob sich aus der Veranlagung eine Nullfestsetzung, Nachzahlung oder Steuererstattung ergibt. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.

Die am 29. März 2023 durch die Steuerberaterin des Klägers eingereichte Einkommensteuererklärung 2020 führte aufgrund der Anrechnung der vom Arbeitgeber abgeführten Lohnsteuer zu einer Einkommensteuererstattung. Im Rahmen des Veranlagungsverfahrens setzte das Finanzamt einen Verspätungszuschlag in Höhe von 175 € fest, da die Steuererklärung erst nach Ablauf der Abgabefrist (31. August... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.06.2024
- L 11 AS 117/24 -

Keine Grundsicherung bei Jugendarrest

Keine Grundsicherung für in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung befinderliche Personen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat sich zu einer umstrittenen Rechtsfrage positioniert und entschieden, dass auch ein Jugendarrest zu einem Ausschluss von Grundsicherungsleistungen führt.

Geklagt hatte ein junger Grundsicherungsempfänger aus Peine, der 2019 einen zweiwöchigen Jugendarrest antreten musste. Nachdem das Jobcenter von dem Arrest erfahren hatte, machte es für die Zeit der Inhaftierung eine Rückforderung von rd. 400 € geltend. Zur Begründung führte es aus, dass während eines Freiheitsentzugs keine Leistungen beansprucht werden könnten - auch wenn es "nur" ein Jugendarrest sei.... Lesen Sie mehr