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Samstag, 14. September 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 28.08.2024

Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 26.08.2024
- 8 K 678/23.GI -

Ein nach Stundensatz bezahlter Aufsichtsrat ist eine besoldete Stelle

Für die Wahl eines Aufsichtsrats ist das Mehrheitswahlrecht anzuwenden

Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine Klage im Zusammenhang mit der Wahl von Aufsichtsräten von Beteiligungsgesellschaften des Zweckverbandes Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV) abgewiesen.

Die Klägerin ist Vorstandsmitglied des ZOV. Im Jahr 2022 erstellte sie für die Wahl mehrerer Aufsichtsräte von Gesellschaften, an denen der ZOV beteiligt ist, eigene Listen mit Wahlvorschlägen. Diese unterlagen gegenüber konkurrierenden Listenvorschlägen der CDU- und SPD-Fraktion. Anschließend wurden die Aufsichtsräte entsprechend bestellt. Die Klägerin machte nun gerichtlich insbesondere geltend, dass die Wahl nicht ordnungsgemäß abgelaufen sei. Es hätte das Verhältniswahlrecht statt des Mehrheitswahlrechts angewendet werden müssen. Dies ergebe sich aus dem Kommunalverfassungsrecht, welches die Verhältniswahl für mehrere gleichartige unbesoldete... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 16.07.2024
- 7 K 185/24.TR -

Kein Dienstunfall bei rein zufälligem Auslösen eines anlagebedingten Leidens durch ein dienstliches Vorkommnis - hier Amokfahrt

Keine Dienstunfallanerkennung für Berufsfeuerwehrmann

Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage eines Berufsfeuerwehrmanns auf Anerkennung eines Einsatzes bei der Amokfahrt in der Trierer Innenstadt als Dienstunfall abgewiesen.

Der Kläger stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand bis Mitte 2024 im Dienst der beklagten Stadt und war bei der Berufsfeuerwehr tätig. Nach der Amokfahrt in der Innenstadt von Trier am 1. Dezember 2020 wurde der Kläger zum Einsatzort entsendet. Er verblieb zunächst in einem Bereitstellungsraum, von dem aus er nach einiger Zeit mit einem Kollegen den Innenstadtbereich mit dem... Lesen Sie mehr

Landgericht Lübeck, Urteil vom 11.01.2024
- 15 O 72/23 -

Steuerberater muss Mandanten über die Gefahr einer möglicherweise verbrauchten nur einmal im Leben zu beanspruchenden Vergünstigung aufklären

Finanzamt hatte ohne Antrag speziellen Steuersatz nach § 34 Absatz 3 Einkommensteuergesetz gewährt, der nur einmal im Leben beansprucht werden kann

Manche steuerlichen Ermäßigungen können nur einmal im Leben geltend gemacht werden und sind dann für später verbraucht. Über diese Gefahr muss ein Steuerberater aufklären, auch wenn es dazu noch keine Gerichtsentscheidung gibt. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Lübeck hervor.

Ein Steuerberater prüfte für einen Steuerpflichtigen einen Steuerbescheid, wonach der Mann Steuern nachzahlen sollte. Das Finanzamt hatte einen speziellen ermäßigten Steuersatz (§ 34 Absatz 3 Einkommensteuergesetz) angewendet, der nur einmal im Leben genutzt werden kann (§ 34 Absatz 3 Satz 4 Einkommensteuergesetz).Allerdings hatte der Mann diesen speziellen Steuersatz... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Stade, Beschluss vom 27.08.2024
- 10 B 1407/24 -

Als eine konkrete Versammlungsform dürfen sich Aktivisten für eine Versammlung von einer Autobahnbrücke abseilen bei gleichzeitiger Sperrung der Autobahn für eine Stunde

Versammlung lediglich auf der Brücke böte nicht den angestrebten Beachtungserfolg

Das Verwaltungsgericht Stade hat die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die mit Sofortvollzug versehenen versammlungsrechtlichen Nebenbestimmungen im Bescheid vom 26. August 2024 teilweise mit der Maßgabe wiederhergestellt, dass der Antragsgegnerin aufgegeben wird, zu veranlassen, dass die Bundesautobahn A 27 am 28. August 2024 in der Zeit zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr zwischen den Anschlussstellen "Bremer Kreuz" und "Achim Nord" in beiden Fahrtrichtungen für den Verkehr gesperrt wird. Im Übrigen hat die Kammer den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

Die Antragstellerin beabsichtigte als Anmelderin einer Versammlung zusammen mit anderen Personen das Abseilen von Personen von einem Brückenwerk über die A 27 bei laufendem Autobahnverkehr unter dem Versammlungsmotto "Spruchbänder an Autobahnbrücken sind kein Verbrechen - Autobahnen schon! Klimaschutz und Verkehrswende statt Strafverfahren gegen Aktivistis!".Diese... Lesen Sie mehr



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