wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 12. September 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 23.08.2024

Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 20.08.2024
- 2 B 294/24 -

Höhere Zumutbarkeitsgrenze für Lärmbeeinträchtigungen bei einem nur einmal pro Jahr für wenige Tage stattfindenden Volksfest

Zu berücksichtigen ist auch ein eine historisch und sozial besondere Bedeutung des Volksfestes für die Dorfgemeinschaft

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat einen gegen die Gemeinde Lengede gerichteten Eilantrag auf die Verlegung des "Volksfestes Broistedt" an einen anderen Veranstaltungsort zurückgewiesen. Hintergrund des Streits sind Lärmbeeinträchtigungen.

Der beigeladene "Bürgerverein Broistedt" in Lengede beabsichtigt, in der Zeit vom 23. bis zum 25. August 2024 auf dem im Außenbereich der Gemeinde Lengede-Broistedt liegenden, ca. 3.500 qm großen "Festplatz" die Veranstaltung "Volksfest Broistedt" durchzuführen. Geplant sind u. a. die Aufstellung eines Festzelts mit einer Kapazität von bis zu 500 Personen, eine Volksfest-Party mit DJ, ein Familienfest, Disco, ein Gottesdienst und ein Festfrühstück mit musikalischer Begleitung.Der Antragsteller ist seinerseits Eigentümer eines schräg gegenüber dem Festplatz liegenden Grundstücks, auf dem er auch wohnt. Mit einem am 13. August... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.07.2024
- 1 StR 73/24 -

Datum der Erstzulassung eines Kraftfahrzeuges ist keine Tatsache, die in der Zulassungsbescheinigung Teil II mit der besonderen Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde im Sinne des § 348 StGB beurkundet wird

Strafverfahren zum Tatbestand der Falschbeurkundung im Amt

Der Bundesgerichtshof hat zwei ehemalige Mitarbeiterinnen der Kfz-Zulassungsstelle in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) und einen Unternehmers von dem Verdacht der Anstiftung zur Falschbeurkundung im Amt freigesprochen.

Das Landgericht hat einen im Bereich des Kfz-Zulassungswesens tätigen Unternehmer wegen Anstiftung zur unbefugten Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten in 272 Fällen sowie wegen Anstiftung zur Falschbeurkundung im Amt in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Zwei ehemalige Mitarbeiterinnen... Lesen Sie mehr

Landgericht Lübeck, Urteil vom 01.12.2023
- 3 O 153/23 -

Bank haftet nicht für unberechtigte Kontoabbuchung wenn der Bankkunde persönliche Bankdaten an Dritte weitergegeben hat

Zum grob fahrlässigen Verhalten eines Bankkunden

Personalisierte Bankdaten dürfen nicht an andere weitergegeben werden. Geschieht dies trotz deutlicher Warnhinweise doch und wird daraufhin das Konto eines Kunden geplündert, muss die Bank das Geld nicht erstatten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Lübeck hervor.

Ein Bankkunde erhält binnen kurzer Zeit mehrfach Telefonanrufe, bei denen sich der Anrufer als Bankmitarbeiter ausgibt. Beim dritten Anruf fordert der Anrufer den Kunden dazu auf, eine Internetseite zu öffnen und diktiert dabei die Webadresse Wort für Wort. Weiter erklärt der Anrufer, der Kunde werde gleich einen Link per SMS erhalten, den er in die Eingabemaske auf der Internetseite... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2024
- 7 A 10660/23.OVG -

Keine Befreiung vom Verhüllungsverbot im Straßenverkehr zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab)

Verhüllungsverbot als Eingriff in die vom Grundgesetz geschützte Religionsfreiheit ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat den Antrag einer Muslimin, ihr eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) beim Autofahren zu erteilen, zu Recht abgelehnt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, das damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße bestätigte.

Die Klägerin ist eine Muslimin, deren religiöse Überzeugung ihren Angaben zufolge ihr das Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) in der Öffentlichkeit gebietet. Im Gegensatz zu einem Kopftuch verhüllt ein sogenannter Niqab nicht nur die Haare sowie ggf. den Hals-, Schulter und Brustbereich, sondern auch das Gesicht mit Ausnahme der Augenpartie. Die Klägerin stellte bei dem Beklagten... Lesen Sie mehr